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Zinsverschreibung

Regest: Hans Brandt, Bürger zu Reutlingen, bekennt für sich und seine Erben, daß er mit Bewilligung des Rats allhie den Heiligenpflegern Jacob Werenwag, Schultheiß, und Hans Nißlin des Rats verkauft hat 1 Gulden jährl. Zins aus seinen 1 1/2 Jauchert Ackers, in Bösamisäcker, zwischen Conrad Neher und Jörg Grözingers Wittib gelegen, unten an den Weg, oben Hans Hummelstoßend, zinsfrei, ledig und recht eigen. Der Zinskauf ist geschehen um 20 Gulden Hauptguts guter, genehmer Reutlinger Währung Er verspricht, den 1 Gulden Zins jährlich auf Lichtmeß zu bezahlen. Wenn er oder seine Erben mit Reichung des jährl. Zinses oder zu Zeit der Ablösung mit Erstattung des Hauptguts säumig sein würden, so haben die Pfleger das Recht, das Unterpfand nach der Stadt Reutlingen Recht darum anzugreifen immer so lang und viel, bis sie um Hauptgut und Interesse samt Kosten und Schaden vollkommen zufrieden gestellt sind. Brandt und seine Erben können den Zins jederzeit ablösen. Wenn sie von den Pflegern um Ablösung ersucht werden, sind sie dazu verpflichtet. Jeder Teil hat solches 1/4 Jahr zuvor abzukünden.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Hans Conrad Brandt und Martin Fuchß.

Reference number
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1421
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Siegel (Erhaltung): Siegelabdruck vorhanden

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Heinrich Herman, Advocat und Syndicus allhie

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
Holding
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Date of creation
1622 Februar 1

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

Data provider

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1622 Februar 1

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