Serie

. Gesuche um Erlasse vom Herrenweinkauf, auch von Teidigungs-, Straf-, Besteh-, Bürger- und Abzugsgeldern sowie von rückständigen Erbzinsen, Rauch- und Zinshafer

Laufzeit: 1809-1821, 1823-1841, 1843-1857
Bemerkungen: In den meisten Fällen handelt es sich um Gesuche um (Teil-)Erlasse des Herrenweinkaufs. Die schuldigen Beträge liegen fast immer unter 50, nicht selten sogar unter 10 Gulden. Besondere Fälle, auch im Hinblick auf Namen und Berufsgruppen, sind entsprechend vermerkt.
Bemerkungen: Der Herrenweinkauf wurde wie folgt berechnet: In den Gerichten Altenschlirf, Stockhausen, Landenhausen und Nieder-Moos sowie in der Zehnt Lauterbach mit 10 Gulden von 100 Gulden Kaufgeld; im Gericht Freiensteinau mit 1 Kreuzer von 1 Gulden Kaufgeld (60 Kreuzer = 1 Gulden); in der Stadt Lauterbach und im Gericht Ober-Ohmen wiederum mit 10 Gulden von 100 Gulden Kaufgeld; im Gericht Engelrod mit 5 % vom Kaufgeld und bei Gutsübergaben der Eltern an ihre Kinder mit 4 bzw. 2 Gulden von ganzen Bauern und Hintersiedlern pro Haus sowie mit 20 Kreuzern pro Morgen.

Context
Herrschaft Riedesel zu Eisenbach: Herrschaft Riedesel zu Eisenbach - Samtarchiv >> 38. Varia-Bestand >> Herrenweinkauf (und andere Abgaben)
Holding
F 27 A Herrschaft Riedesel zu Eisenbach: Herrschaft Riedesel zu Eisenbach - Samtarchiv

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01.07.2025, 1:40 PM CEST

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