Sachakte

Verordnung: Die Umgehung der Versteuerung des nicht fabrizierten, sondern von rohen Blättern geschnittenen und auf diese Art gerauchten Tabaks ist nach der Tabaks-Akise-Verordnung nicht erlaubt (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

Archivaliensignatur
E 3 A, 53/45

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.4 Indirekte Abgaben, Zehnt, Zölle
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1812 Juli 8

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1812 Juli 8

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