Sachakte
Verordnung: Die Umgehung der Versteuerung des nicht fabrizierten, sondern von rohen Blättern geschnittenen und auf diese Art gerauchten Tabaks ist nach der Tabaks-Akise-Verordnung nicht erlaubt (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 53/45
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.4 Indirekte Abgaben, Zehnt, Zölle
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Gießen, 1812 Juli 8
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Gießen, 1812 Juli 8