Urkunde

Die Brüder Johann (Hans) von Hutten, Ludwig von Hutten, Konrad (Contze) von Hutten und Andreas (Andres) von Hutten bekunden für sich und ihre Erbe...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Marburg

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
881
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, vier mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 2 und Nr. 4 beschädigt)
Bemerkungen
Vgl. zum gleichen Rechtsinhalt Nr. 524, 580, 633, 2219 und 2220.

Vgl. auch StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 3, Nr. 84b [Abschrift der inserierten Urkunde].

Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gegeben ist an dage und in iare als obgeschrieben stet etcetera

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Brüder Johann (Hans) von Hutten, Ludwig von Hutten, Konrad (Contze) von Hutten und Andreas (Andres) von Hutten bekunden für sich und ihre Erben, dass sie von Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Heinrich und dem Konvent von Fulda eine im Folgenden inserierte Urkunde über die Burgen und Städte Salmünster, Stolzenberg und Soden erhalten haben. Die Brüder versichern, alle Vereinbarungen der Urkunde einzuhalten. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1438 März 23: Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Heinrich und der Konvent von Fulda bekunden für sich, ihre Nachfolger und das Kloster, dass von ihren Vorgängern die Burgen und Städte Salmünster, Stolzenberg und Soden an die von Hutten verpfändet wurden. Jetzt sind sie mit den Brüdern Johann von Hutten, Ludwig von Hutten, Konrad von Hutten und Andreas von Hutten übereingekommen, dass die Pfandsumme für diese Besitzungen um 1000 gute, gängige, gewichtige rheinische Gulden erhöht wird. Diese Summe hat Fulda bereits von den von Hutten erhalten. Fulda versichert, die verpfändeten Besitzungen in den nächsten 20 Jahren nicht einzulösen. Nach 20 Jahren besteht ein jederzeitiges Rückkaufrecht für die in anderen Urkunden vereinbarte Pfandsumme zuzüglich der 1000 Gulden. Die von Hutten verpflichten sich, in den nächsten sechs Jahren 200 rheinische Gulden für die bauliche Instandhaltung der Burg Stolzenberg aufzuwenden. Bei einem Rückkauf sollen diese 200 Gulden auf die Kaufsumme aufgeschlagen werden. Die verpfändeten Besitzungen sollen für Fulda Offenhaus sein. Siegelankündigung des Abts Johann und des Dekans Heinrich mit dem Konvent von Fulda. (Datum anno Domini millesimo quadringentesimo tricesimo octavo Dominica Letare Ierusalem etcetera). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1438 Maerz 23 1.Siege...

Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von Hutten, Ludwig von Hutten, Konrad von Hutten, Andreas von Hutten

Kontext
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1431-1440
Bestand
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]

Laufzeit
1438 März 23

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1438 März 23

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