Abschnitt
Num. XIII. Copia Höchstpreißl. Reichs-Hofraths Conclusi. - Num. XVIII. Copia Höchstpreißl. Reichs-Hofraths-Conclusi. Veneris 3. Aprilis 1699.
- Language
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Deutsch
- Bibliographic citation
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Kurtze, doch best-gegründete Nachricht, was es mit dem Kayserlichen, um Nürnberg, auf der Seite Laurentii und Sebaldi, liegenden Reichs-Wald, und mit denen Raths und der Stadt zu Nürnberg, darauf und in dessen beeden Bezirken, habenden Gerechtsamen : Zumahlen in Ansehung der Befugnüs, sowohl frembden als Nürnbergischen Unterthanen, die in- an- und auf solchen errichtende Gebäude, nach dem Befund der Umstände, nicht nur zu bewilligen, sondern auch zu verbieten, für eine, auf Kayserliche Privilegia, continuam Possessionem, et Judicata Cæsarea, sich gründende Bewandnus habe
- Published
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1748 -
- Last update
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26.05.2025, 3:50 PM CEST
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Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
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Time of origin
- 1748 -