Urkunde

289

Regest: Vor den Bürgermeistern Herman Schotteler und Johan Dulleman und dem Rat der Stadt Beckum (Beckem) bekunden Roleff van Lintell, Kanoniker zu Beckum, Johan Altenae, Vikar und Kaplan, Johan Westhoff de junge und Johannes Lindenkamp, Testamentsvollstrecker (executoren und handegetruwen) des Meisters Gerdt Gerstkampes, Bürgers zu Beckum, der Armenkleidung eine Rente von 2 Hornschen Gulden aus seinem Kuhkamp gegeben hat. Laut seines Testaments soll als erstes der Armenkleidung gegeben werden 20 Goldgulden aus dem Koekampe vor dem Wyttenwegesbome und schut up Wysebrocks Kamp. Der Kamp geht aber an dessen Vetter Walter, der die Rente weiter bezahlen soll. Vor den Bürgermeister und dem Rat bekennt nun Walter Gerstkamp gegenüber dem Vikar des Marien-Altars Herman Kothe und Johan dem Bürgermeister Johann Pumpen, Verwahrern der Armenkleidung, dass er diese Rente jährlich entrichten will. Die Rente ist jährlich fällig am Tag nach Martini (November 11). Walter Gerstkamp gelobt Bezahlung und Währschaft. Ablösevorbehalt für die Verkäufer am Fälligkeitstermin 8 Tage vor oder nach mit halbjährlicher Vorankündigung. Ankündigung des Stadtsiegels.

Digitalisierung: Kreisarchiv Warendorf

Namensnennung 3.0 Deutschland

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Archivaliensignatur
Bec Stadt U Stadt Beckum Urkunden, 289
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament 22,5 x 22,5 cm; anhängendesw Siegel bis auf Rest ab. Rückseite: Signaturen:

Kreisarchiv Warendorf, Stadt Beckum U 289

Bemerkungen
up Francisci confessoris

Kontext
Stadt Beckum Urkunden
Bestand
Bec Stadt U Stadt Beckum Urkunden Stadt Beckum Urkunden

Laufzeit
1545 Oktober 4

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:59 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1545 Oktober 4

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