Sachakte
Anweisung: Alle Bürgermeister und Adjunkten haben sich auf Kosten der Gemeinden ein Buch anzuschaffen, in welches alle von der Regierung oder dem Landrat erlassenen Verordnungen und Verfügungen einzutragen sind
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 89/2
- Bemerkungen
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nur Xerokopien
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> D Landesverwaltung >> D.1 Sammlung und Publikation der Gesetze und Verordnungen, Regierungsblatt, amtliche Verkündigungen
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Langen, 1822 Juli 10
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Langen, 1822 Juli 10