Sachakte

Anweisung: Alle Bürgermeister und Adjunkten haben sich auf Kosten der Gemeinden ein Buch anzuschaffen, in welches alle von der Regierung oder dem Landrat erlassenen Verordnungen und Verfügungen einzutragen sind

Archivaliensignatur
E 3 A, 89/2
Bemerkungen
nur Xerokopien

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> D Landesverwaltung >> D.1 Sammlung und Publikation der Gesetze und Verordnungen, Regierungsblatt, amtliche Verkündigungen
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Langen, 1822 Juli 10

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Langen, 1822 Juli 10

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