Kapitel
Wir Rahtmeister und Raht der Stadt Erffurt/ Hiermit uhrkunden und bekennen/ daß Uns die Eltisten und Vorsteher ...
- Language
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Deutsch
- Bibliographic citation
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Censura Stengeriana. Oder Wahrer Abdruck derer Bedencken/ So die Löbl. Theologischen Facultäten zu Wittenberg und Jehna/ wie auch E. Wohl-Ehrw. Ministerium deß Heil. Röm. Reichs Stadt Franckfurth/ Auff E.E. Hochw. Rahts der Stadt Erffurt bitliches begehren über deß gewesenen Diaconi der Christlichen Gemeindte zu den Predigern daselbst/ Joh. Melchior Stengers, In Druck außgangenes also genantes Buch/ [et]c. und Einschärffung/ zusambt der von Ihm nachgehends herauß gestelten Declaration, abgefasset und ertheilet : Auch wie endlich derselbe/ bey beharrlicher Verweigerung schuldigen Erkänt- und Bekäntnüsses derer von Ihm in verschiedenen Lehrstücken begangener Irrthüme/ seines ... Capellans-Diensts erlassen worden ; Zu männigliches diensamen Nach- und Unterricht ... herauß gegeben
- Published
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1671
- Last update
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22.04.2025, 2:10 PM CEST
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- Kapitel
Time of origin
- 1671