Bericht

Nachweis der rechtserhaltenden Benutzung von Marken in einem internationalen Konzern: Vergleich der Rechtsvorschriften und Rechtsprechung in Deutschland, der Europäischen Union, den USA sowie im Rahmen der internationalen Registrierung einer Marke (Probleme, Konsequenzen und Lösungsmöglichkeiten)

Es ist im Interesse global agierender Konzerne ihre Waren und Dienstleistungen in den relevanten Ländern dem Markenschutz zu unterwerfen. Die Erteilung exklusiver Markenrechte stellt jedoch einen Vertrauensvorschuss der Behörden dar, der auch die spätere tatsächliche Benutzung der Marke beinhaltet. Die Benutzung ist zur Sicherung von Marken in den jeweiligen Ländern erforderlich und ggf. nachzuweisen, um die Markenrechte auch langfristig ausschöpfen zu können. Die Einordnung und Anerkennung der rechtserhaltenden Benutzung ist vielfach abhängig von den jeweiligen Gesetzen und der zugehörigen Rechtsprechung. Die vorliegende Arbeit untersucht und vergleicht diesbezüglich für die nationale Anmeldung einer Marke in Deutschland das Markengesetz (MarkenG), für die europaweite Anmeldung die Unionsmarkenverordnung (UMV), für die nationale Anmeldung einer Marke in den USA das U.S. Trademark Law und für die internationale Anmeldung einer Marke das Madrider Markenabkommen (MMA) bzw. das Protokoll zum MMA (PMMA). Auf dieser Basis soll mit Fokus auf den Nachweis eine handhabbare Anwendung der rechtserhaltenden Benutzung von Marken in einem international agierenden Konzern herausgearbeitet werden.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Series: EIKV-Schriftenreihe zum Wissens- und Wertemanagement ; No. 36

Klassifikation
Recht
Thema
Markenrecht
Vergleich
Deutschland
Europa
USA

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Grimm, Ulrich J.
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
European Institute for Knowledge & Value Management (EIKV)
(wo)
Hostert
(wann)
2020

Handle
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:43 MEZ

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Objekttyp

  • Bericht

Beteiligte

  • Grimm, Ulrich J.
  • European Institute for Knowledge & Value Management (EIKV)

Entstanden

  • 2020

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