Urkunden

Reinhard von Gemmingen bringt am 5.7.1481 im Namen seiner Herrschaft, nämlich Wilhelm von Neipperg, Hans und Dieter von Gemmingen, Hans und Jörg von Zillenhart, Gebrüder, alle Gevettern zu Widdern, eine Reihe an Bestimmungen vor. Diese betreffen u.a. die Zeichnung von Maßen und Gewichten, die Einsetzung von Bedesammlern, Ungeltern, Heiligenpflegern und anderen durch die Bürgermeister, deren Rechnungslegung und Schuldbegleichung, die Weitergabe von Streitigkeiten vor die Herrschaft, die Anlegung von Aufzeichnungen über Armbrüste und andere Wehr (ander gewere) der Stadt, das Handeln von Besehern und Schätzern, die Zahlung von Bußen, die Verlegung der Kirchweihe von St. Martin [= 11.11.] auf St. Laurentius [= 10.8.]. Es folgen Empfehlungen an den Schultheißen u. a. zu folgenden Aspekten: viermaliges Gericht pro Jahr, Anklagen vor dem Gericht zu Widdern, die Ganerben als erste Appellationsinstanz, Umgang mit Fremden, keine Neuerung soll ohne Wissen der Herrschaft erfolgen, verschiedene Bußen und Einordnungen von Tätigkeiten, verschiedene Verbote wie [Glücks]spiel oder Hasenfangen, Holzverkauf, Weingärten und Pfade, der Übergang von den alten Bürgermeistern Ulrich Schmitt und Eberhard Neuerer (Nuwerer) auf die neuen Bürgermeister Jakob Schneider und Henslin Backensack, der Umgang mit Geld und Pfand, die Anfertigung von Riegeln, Toren und Panzern, der Umgang mit Zäunen und Allmende, Umgang mit Priestern, Erinnerungen an verschiedene noch ausstehende Einkünfte oder Schulden u.a. mit Verweis auf das Register von Ulrich Schmitt und die Rechnungen Eberhards oder einen 14-16 Jahre alten Brief bezüglich des Bischofs von Würzburg, Hinweise zum Zählen, Scheren, Kauf und Haltung von Schafen. Dabei werden als Personen zusätzlich genannt: Herr Wendel, Junker Reinhart, Peter Reusenklotz, Johannes Weiß.

Bild 1 | Digitalisierung: Landesarchiv Baden-Württemberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

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Signatur
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 820, 402
Umfang
fol. 473r-476r
Bemerkungen
Diese Ausführungen schließen unmittelbar an Aufzeichnungen der Rechte zu Widdern von 1477 an, vgl. GLAK 67 Nr. 820, Nr. 401. Danach folgt eine leere Doppelseite. Herr Wendel und der Junker Reinhart lassen sich nicht identifizieren.
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: [ohne Ort]

Kontext
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher

Indexbegriff Person
Backensack, Henslin; Bürgermeister zu Widdern, erw. 1481
Gemmingen, Dieter von; erw. 1481
Gemmingen, Reinhard von; -1483, ux. Anna von Waldenfels
Gemmingen-Guttenberg, Hans von, gen. der Reiche; kurpfälzischer Marschall, Hofrichter, Amtmann zu Weinsberg, -1490
Neipperg, Wilhelm von; badischer Landhofmeister, -1498
Neuerer, Eberhard; (Alt-)Bürgermeister zu Widdern, erw. 1481
Reusenklotz, Peter; erw. 1481
Schmidt, Ulrich; (Alt-)Bürgermeister zu Widdern, erw. 1481
Schneider, Jakob; Bürgermeister zu Widdern, erw. 1481, 1491 (?)
Weiß, Johannes; erw. 1481
Zillenhart, Hans von; erw. 1481, 1500
Zillenhart, Jörg von; erw. 1481
Indexbegriff Ort
Widdern HN

Laufzeit
1481 Juli 5 (uff dornstag nach sant Ulrichs tag)

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Letzte Aktualisierung
04.04.2025, 08:00 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1481 Juli 5 (uff dornstag nach sant Ulrichs tag)

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