Archivale
Vergleichsvorschlag (Mittel) für die Verhandlungen mit Württemberg wegen des Schönbuchs
Regest: Mittel, in Irrungen zwischen unseres gn. Fürsten und Herrn Rentkammerräten und Waldvogt zu Tübingen einesteils und denen von Reuttlingen andernteils unverbindlich auf Hintersichbringen vorgeschlagen, und in den nächsten 6 Wochen durch beide Teile zu- oder abgeschrieben werden soll
1) Der jetzige Rat zu Reuttlingen soll dem Herzog und künftig allen regierenden Herrn zu Würtemberg, so oft sie in die Regierung des Fürstentums eintreten, die Pflicht, Treu und Wahrheit zu leisten, erstatten und so das Lehen der Gerechtigkeit im Schonbuch empfangen.
2) Die von Reuttlingen sollen in Bedenknus (= Anbetracht) des Nutzens, den sie aus dem Schonbuch haben, sich nicht weigern, wenn der Waldvogt zu Tübingen gen Reuttlingen kommt, ihm mit seinen Knechten und Pferden viermal des Jahrs in ihrem Spital Herberg, Stallung, Heu und Stroh zu geben.
- Reference number
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A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. 2269
- Formal description
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Beschreibstoff: Pap.
- Further information
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Ausstellungsort: Stuttgart
Genetisches Stadium: Kopie
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20) >> Bd. 7 Schönbuch-Gerechtigkeit
- Holding
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A 2 b (Verfassung u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20)
- Date of creation
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1554 Mai 21
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1554 Mai 21