Akten
Mandatum poenale Auseinandersetzung um Bezahlung der Miete für einen Kirchenstuhl
Kläger: (2) Erben des Dr. Lembcke
Beklagter: Hinrich Gustav Scheffel, ehemaliger mecklenburgischer Kanzleirat, jetzt zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Erich Hertzberg (A & P)
Fallbeschreibung: Bekl. hat das Lembckesche Erbe verwaltet, ist aber von diesem Mandat entbunden worden. Da er zuvor noch einen Kirchenstuhl an den Oberst Mevius vermietet hatte, fordert er die Miete von dessen Erben ein und gesteht sie den Kl.n nicht zu, sondern will den Stuhl notfalls mit einem Schloß versperren lassen. Kl. bitten, ihm dies bei Strafe von 50 Rtlr zu untersagen und erwirken am 19.05. ein Mandatum cum clausula des Tribunals an Bekl., innerhalb von 3 Wochen Rechnung über die Mieteinnahmen aus dem Kirchstuhl zu legen. Bekl. macht am 13.06. Ansprüche auf den Stuhl wegen seiner geschiedenen Frau geltend, wird aber am 16.06.1722 erneut vom Tribunal aufgefordert, Rechnung zu legen und sich jeder Tätlichkeit zu enthalten. Da sich Kl. bis zum 16.02.1723 nicht zur Erwiderung Scheffels äußern, bittet Kl. an diesem Tag das Tribunal um Entscheidung. Das Gericht verlängert am 19.02.1723 die Frist zur Erwiderung für Kl. jedoch um 3 Wochen. Eine Entscheidung ist nicht überliefert.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1722-1723
Prozessbeilagen: (7) von Ökonom Christoph Johann Schliemann bestätigter Auszug aus dem Kirchenbuch der Marienkirche vom 18.05.1722 über Besitzverhältnisse an dem Kirchenstuhl
- Archivaliensignatur
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(1) 1928
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar L 53 (W L 2 n. 53)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 12. 1. Kläger L
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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(1722) 19.05.1722-22.02.1723
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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09.05.2025, 15:02 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1722) 19.05.1722-22.02.1723