Serie

Werkfernverkehrs-Verordnung GüKG

Ab Bd. 5 kassiert, da lediglich Schriftgut zur Durchführung der VO.

Kontext
Bundesministerium für Verkehr >> B 108 Bundesministerium für Verkehr (Klassifikation nach Aktenplänen ab 1971) >> Abteilung Straßenverkehr (StV) >> (26) Abfertigung, Beförderung und Umschlag von Gütern, kombinierter Verkehr, Spedition und Lagerei >> Beförderung und Umschlag von Gütern im Straßenverkehr (26.20.) >> Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).- Verordnungen einschließlich Änderungsverordnungen
Bestand
BArch B 108 Bundesministerium für Verkehr

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:24 MEZ

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