Bestand
Köhler, Günter; Pfarrer (Bestand)
Der Nachlass von Günter Köhler wurde 2023 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 31 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1921 bis 2023. Der Nachlass liegt im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.121.Günter Köhler (24.12.1904-29.09.1954), von 1931 bis 1945 Pfarrer in Pommern, war seit August 1945 in der Westfälischen Landeskirche tätig. Er übernahm Pfarrvertretungsdienste in Brüninghausen und Lüdenscheid, wirkte in Lüdenscheid als Seelsorger am Städtischen Krankenhaus, als Religionslehrer am Städtischen Gymnasium und seit 1948 als Studentenpfarrer an der neuerrichteten Pädagogischen Akademie. In dieser Eigenschaft wurde er im Frühjahr 1950 zum hauptamtlichen Studentenpfarrer an der Universität Münster berufen. Im Juni 1954 wurde er schließlich Pfarrer an der neuerbauten Apostelkirche in Bielefeld-Sieker. Günter Köhler verstarb unerwartet einige Monate danach im Alter von nur 49 Jahren.Sein größtes Verdienst bestand in der Einrichtung einer Heimatortskartei der früheren pommerschen Gemeindeglieder. Sie ermöglichte die Zusammenführung der in ganz Deutschland in der Zerstreuung lebenden Landsleute. In gewissen Zeitabständen gab er ferner seine Rundbriefe heraus, die außer einem christlichen Wort auch Grüße und Familiennachrichten brachten (LkA EKvW 3.121 Nr. 10).Das Schicksal von Günter Köhler steht exemplarisch für den harten Weg eines Ostpfarrers, der nach Vertreibung eine neue Heimat im Westen suchte. Der Krieg zerstörte eine blühende pfarramtliche Tätigkeit in Pommern. Wie viele Bewerbungen zeigen, war es für Günter Köhler nicht einfach eine adäquate Stelle im Westen zu erlangen. Es brauchte fast 10 Jahre, bis sein größter Wunsch, als Gemeindepfarrer wirken zu dürfen, in Erfüllung ging. Die Abgabe des Nachlasses erfolgte durch seinen Sohn Helmut Köhler im Jahr 2022 an das Evangelisches Zentralarchiv in Berlin. Nach der Prüfung der Unterlagen, die größtenteils das Wirken Köhlers in der Westfälischen Landeskirche dokumentieren, sind sie schließlich ins Landeskirchliches Archiv in Bielefeld überführt worden.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.121 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.121 Nr. ...".Bielefeld, im November 2023Anna WarkentinQuellen:Personalakten LkA EKvW 1 neu Nr. 1437 und LkA EKvW 4.311 Nr. 950
Form und Inhalt: Der Nachlass von Günter Köhler wurde 2023 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 31 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1921 bis 2023. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.121.
Günter Köhler (24.12.1904-29.09.1954), von 1931 bis 1943 Pfarrer in Pommern, war seit August 1945 in der Westfälischen Landeskirche tätig. Er übernahm Pfarrvertretungsdienste in Brüninghausen und Lüdenscheid, wirkte in Lüdenscheid als Seelsorger am Städtischen Krankenhaus, als Religionslehrer am Städtischen Gymnasium und seit 1948 als Studentenpfarrer an der neuerrichteten Pädagogischen Akademie. In dieser Eigenschaft wurde er im Frühjahr 1950 zum hauptamtlichen Studentenpfarrer an der Universität Münster berufen. Im Juni 1954 wurde er schließlich Pfarrer an der neuerbauten Apostelkirche in Bielefeld-Sieker. Günter Köhler verstarb unerwartet einige Monate danach im Alter von nur 49 Jahren.
Sein größtes Verdienst bestand in der Einrichtung einer Heimatortskartei der früheren pommerschen Gemeindeglieder. Sie ermöglichte die Zusammenführung der in ganz Deutschland in der Zerstreuung lebenden Landsleute. In gewissen Zeitabständen gab er ferner seine Rundbriefe heraus, die außer einem christlichen Wort auch Grüße und Familiennachrichten brachten (LkA EKvW 3.121 Nr. 10).
Das Schicksal von Günter Köhler steht exemplarisch für den harten Weg eines Ostpfarrers, der nach Vertreibung eine neue Heimat im Westen suchte. Der Krieg zerstörte eine blühende pfarramtliche Tätigkeit in Pommern. Wie viele Bewerbungen zeigen, war es für Günter Köhler nicht einfach eine adäquate Stelle im Westen zu erlangen. Es bräuchte fast 10 Jahre, bis sein größter Wunsch, als Gemeindepfarrer wirken zu dürfen, in Erfüllung ging.
Die Abgabe des Nachlasses erfolgte durch seinen Sohn Helmut Köhler im Jahr 2022 an das Evangelisches Zentralarchiv in Berlin. Nach der Prüfung der Unterlagen, die größtenteils das Wirken Köhlers in der Westfälischen Landeskirche dokumentieren, sind sie schließlich ins Landeskirchliches Archiv in Bielefeld überführt worden.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.121 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.121 Nr. ...".
Bielefeld, im November 2023
Anna Warkentin
Quellen:
Personalakten LkA EKvW 1 neu Nr. 1437 und LkA EKvW 4.311 Nr. 950
- Bestandssignatur
-
3.121
- Kontext
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
- Bestandslaufzeit
-
1921-2023
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1921-2023