Urkunde

Statthalter, Kanzler und Räte Landgraf Ludwigs V. von Hessen-Darmstadt zu Darmstadt und Gießen bekunden, dass sie die im Testament des Landgrafen ...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
232
Formalbeschreibung
Pergament, mit den Unterschriften, 14 angehängte Siegel lose beiliegend
Bemerkungen
wie Nr.231 vom selben Datum
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Statthalter, Kanzler und Räte Landgraf Ludwigs V. von Hessen-Darmstadt zu Darmstadt und Gießen bekunden, dass sie die im Testament des Landgrafen festgelegte Primogenitur samt dem Erbstatut der Linie Hessen-Darmstadt mit Festlegung der Vormundschaft (s. Nr. 230 vom selben Datum) einhalten werden

Kontext
Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1601 - 1635
Bestand
B 1 Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses

Laufzeit
1616 Juni 27

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1616 Juni 27

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