Collection article | Sammelwerksbeitrag

Die Wirkung der Grundrechte und Grundfreiheiten zwischen Privaten

Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Unter dem Thema "Drittwirkung der Grundrechte" wird aber seit langem diskutiert, ob Grundrechte auch horizontal, also zwischen Privatpersonen wirken. In Deutschland wurden und werden unterschiedliche Theorien vertreten: Nach der "Theorie der unmittelbaren Drittwirkung" gelten Grundrechte auch zwischen Privaten unmittelbar. Die "Theorie der mittelbaren Drittwirkung" lässt die Grundrechte dagegen nur indirekt über unbestimmte Rechtsbegriffe und Generalklauseln in das Bürgerliche Recht hineinwirken. Die Vertreter der "Theorie der staatlichen Schutzpflicht" gehen schließlich davon aus, dass Grundrechte in ihrer objektiven Funktion einen Schutzauftrag an den Staat enthalten, den einzelnen Bürger vor Grundrechtseingriffen durch Dritte umfassend zu bewahren. Der Beitrag zeichnet die Rechtsentwicklung nach und analysiert die vertretenen Auffassungen in der gebotenen Breite. Besonderes Augenmerk gilt der Privatautonomie, welche vor allem dort, wo ein starkes Machtgefälle zwischen den Privatrechtssubjekten herrscht, einseitig nicht voll zur Entfaltung kommen kann. In solchen Fällen ist der Gesetzgeber gehalten durch Spezialgesetze einen angemessenen Ausgleich herzustellen, die Rechtsprechung kann durch die Anwendung zivilrechtlicher Generalklauseln und unbestimmter Rechtsbegriffe korrigierend einzugreifen. Neben den nationalen Grundrechten erfolgt auch eine Auseinandersetzung mit den in der EMRK und der Grundrechtscharta der EU enthalten Rechten sowie den nach der Rechtsprechung des EuGH zum Teil unmittelbar zwischen Privaten wirkenden Grundfreiheiten aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die unmittelbare Horizontalwirkung der Grundfreiheiten wird kritisch hinterfragt und sollte nach Auffassung der Autoren nur ausnahmsweise zum Tragen kommen, wenn im Einzelfall das nationale Recht selbst bei europarechtsfreundlicher Auslegung nicht ausreicht, um gegen die Grundfreiheiten anderer verstoßendes Privatverhalten zu unterbinden. Ansonsten wird das Schutzpflichtenmodell für sachangemessener und flexibler gehalten; anders als bei der unmittelbaren Horizontalwirkung können nach diesem Modell auch nationale Grundrechte in die Abwägung sich gegenüberstehender Rechtspositionen einbezogen werden.

ISBN
978-3-86956-309-1
Extent
Seite(n): 53-111
Language
Deutsch
Notes
Status: Veröffentlichungsversion

Bibliographic citation
Rechtsentwicklungen aus europäischer Perspektive im 21. Jahrhundert; Acta Iuridica Universitatis Potsdamiensis (2)

Subject
Recht
Recht
Bundesrepublik Deutschland
Menschenrechtskonvention
Europäisches Recht
Grundrecht
Europäischer Gerichtshof
Privatrecht
Bundesverfassungsgericht
Rechtsprechung
elterliches Sorgerecht

Event
Geistige Schöpfung
(who)
Belling, Detlev W.
Herold, Antje
Kneis, Marek
Event
Herstellung
(who)
Badó, Attila
Belling, Detlev W.
Event
Veröffentlichung
(who)
Univ.-Verl. Potsdam
(where)
Deutschland, Potsdam
(when)
2014

URN
urn:nbn:de:kobv:517-opus4-74559
Last update
21.06.2024, 4:27 PM CEST

Data provider

This object is provided by:
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Object type

  • Sammelwerksbeitrag

Associated

  • Belling, Detlev W.
  • Herold, Antje
  • Kneis, Marek
  • Badó, Attila
  • Univ.-Verl. Potsdam

Time of origin

  • 2014

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