Abschnitt

XI. Instrction nach welcher die Kranken von der königl.preuß. Armee in den Garnisonlazarethen verpflegt werden sollen.

XI. Instrction nach welcher die Kranken von der königl.preuß. Armee in den Garnisonlazarethen verpflegt werden sollen.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Sammlungen von Vorschriften, Anweisungen und sonstigen Aufsätzen in Beziehung auf den Dienst der Militär-Oeconomie Beamten der K. Preussischen Armee. 7 ; 7, Anhang

Erschienen
1815 -

Letzte Aktualisierung
26.05.2025, 15:51 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1815 -

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