Archivale
Bestätigung früherer Privilegien durch König Wenzel
Regest: Wir Wentzlaw von Gotts Gnaden römischer König, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs und König zu Beheim, bekennen und tun kund öffentlich mit diesem Briefe allen denen, die ihn sehen oder hören lesen, daß wir den Bürgermeistern, Rate und Bürgern gemeinlichen (= gemeinsam) der Stadt zu Reutlingen, unsern und des Reichs lieben Getreuen, bestätigt, befestigt und erneuert haben, bestätigen, befestigen und erneuern als ein römischer König mit wohlbedachtem Mute, rechter Einsicht und kraft dieses Briefs alle ihre Rechte, Freiheiten, gute Gewohnheiten, Handfesten (= Urkunden) und Briefe, die sie von dem allerdurchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Karl, römischem Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, und König zu Beheim, unserm lieben Vater, und von andern seinen und unsern Vorfahren an dem Reiche, römischen Kaisern und Königen, hergebracht und erworben haben, und meinen und wollen sie bei solchen ihren Rechten, Freiheiten, guten Gewohnheiten, Handfesten und Briefen gnädiglich zubehalten (= erhalten) und bleiben lassen ohne alle Hindernisse, mit Urkund dieses Briefes, versiegelt mit unserer königlichen Majestät Insigel.
- Reference number
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A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. B 72/06
- Further information
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Ausstellungsort: Nürnberg
Bemerkungen: Original: HStA Stuttgart H 51 U 834
Verweis: Kopie: S 161 Nr. 32. Abschrift: Privilegienbuch I (vorl. Nr. 6), fol. 12
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20) >> Bd. 7 Kaiserliche Privilegien
- Holding
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A 2 b (Verfassung u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20)
- Date of creation
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1376 Juli 28, Montag nach St. Jacobs Tag
- Other object pages
- Last update
- 20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1376 Juli 28, Montag nach St. Jacobs Tag