Archivale

Bestätigung früherer Privilegien durch König Wenzel

Regest: Wir Wentzlaw von Gotts Gnaden römischer König, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs und König zu Beheim, bekennen und tun kund öffentlich mit diesem Briefe allen denen, die ihn sehen oder hören lesen, daß wir den Bürgermeistern, Rate und Bürgern gemeinlichen (= gemeinsam) der Stadt zu Reutlingen, unsern und des Reichs lieben Getreuen, bestätigt, befestigt und erneuert haben, bestätigen, befestigen und erneuern als ein römischer König mit wohlbedachtem Mute, rechter Einsicht und kraft dieses Briefs alle ihre Rechte, Freiheiten, gute Gewohnheiten, Handfesten (= Urkunden) und Briefe, die sie von dem allerdurchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Karl, römischem Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, und König zu Beheim, unserm lieben Vater, und von andern seinen und unsern Vorfahren an dem Reiche, römischen Kaisern und Königen, hergebracht und erworben haben, und meinen und wollen sie bei solchen ihren Rechten, Freiheiten, guten Gewohnheiten, Handfesten und Briefen gnädiglich zubehalten (= erhalten) und bleiben lassen ohne alle Hindernisse, mit Urkund dieses Briefes, versiegelt mit unserer königlichen Majestät Insigel.

Archivaliensignatur
A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. B 72/06
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Nürnberg

Bemerkungen: Original: HStA Stuttgart H 51 U 834

Verweis: Kopie: S 161 Nr. 32. Abschrift: Privilegienbuch I (vorl. Nr. 6), fol. 12

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20) >> Bd. 7 Kaiserliche Privilegien
Bestand
A 2 b (Verfassung u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20)

Laufzeit
1376 Juli 28, Montag nach St. Jacobs Tag

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1376 Juli 28, Montag nach St. Jacobs Tag

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