Archivale
Buschfrevel; Tagegelder für Dienste im Auftrag des Landesherrn
Enthält: Theiß Hamecher aus Mödrath ist angeklagt, beim Hauen der vom Admodiator von Tondi gekauften 5 Morgen Burgholz (d. h. Holz aus dem Besitz und Areal der Burg) sowohl die Kennzeichnung durch den Landmesser verändert als auch eine junge Eiche, die zum Schlagen nicht freigegeben war, verletzt und schließlich abgehauen und seinem Haufen einverleibt zu haben. Dazu wurden am 13.8.1690 von den Schöffen Johann Gymnich und Otto Voiß die Zeugen Johannes Rommerskirchen und Gilles Maaß, die bei dem Vorfall dabei gewesen waren, verhört. Sie konnten den Vorwurf nicht entkräften. Deshalb wurde Hamecher mit einer Brüchtenstrafe von 35 Goldgulden belegt und das Holz beschlagnahmt. Die Schöffen Hans Heinrich Schieffer, Sebastian Mausbach und Gerhardt Jaixen hatten dieses in einer Augenscheinnahme bestätigt. Doch hatte Hamecher das Holz wieder aus dem Arrest herausgeholt und abgefahren. Hamecher wird nun angewiesen, wegen dieses gegen das Domkapitel und von Tondi begangenen "Excesses" und in Abstattung der Brüchten, bis auf weiteres sein Tagegeld (das ihm offensichtlich für Dienste im Auftrag des Landesherrn zustand) an die anderen "Executanten" (= die Aufgaben und Dienste ausführten und dafür einen gewissen Betrag erhielten) abzutreten ("abstatten"). Eine Diskussion um die Tagegelder und um die Amtsführung des Admodiators, Obristwachtmeister von Tondi, steht offensichtlich im Hintergrund auch dieses Verfahrens gegen Hamecher. Tondi erwirkte auf Anfrage hin vom Domkapitel am 21.2.1691 die Erlaubnis, die Gefälle und Renten in der Herrschaft Kerpen durch beauftragte Leute, sog. "Executanten", einzutreiben, die dafür von bestimmten Amtsträgern Tagegelder, jedoch nicht mehr als bisher üblich, erhielten (offensichtlich waren abweichende Forderungen gestellt worden). Er wies daraufhin am 28.2. die beiden Executanten an, sich vom Schöffen Sieger wegen Eintreibung der Bede und vom Bürgermeister Mauß wegen der Dienste je einen halben kölnischen Tlr geben zu lassen, aber kein Essen und Trinken zu fordern.
- Reference number
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GerKer, 693
- Extent
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Schriftstücke: 2
- Context
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Schöffengericht Kerpen >> 3 Nachbarrechtssachen, Freveltaten
- Holding
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Indexbegriff subject
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Augenscheinnahme
Brüchtenstrafe
Buschfrevel
Executanten
Gerichtsbarkeit, landesherrliches Privileg
Goldene Bulle
Landesherrliche Rechte
Tagegelder
- Indexentry person
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Gymnich - Johann, Schöffe 1690
Hamecher - Theiß, aus Mödrath
Hillbrandt, Bertram, Gerichtsschreiber
Jaixen - Gerhardt, Schöffe 160
Maaß, Gilles
Mausbach - Sebastian, Schöffe 1690
Rommerskirchen - Johannes
Schieffer, Hans Henrich, Schöffe
Tondi, von
Voiß - Otto, Schöffe 1690
- Indexentry place
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Arrest
Benxerath ?, im Jülichschen
Kerpen - Burg
Köln - Domkapitel
- Date of creation
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1691
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
17.09.2025, 2:47 PM CEST
Data provider
Stadtarchiv Kerpen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1691