Sachakte

Reskript betreffend die Redaktion eines neuen Ziviletats: Alle hessischen Justizbeamten haben innerhalb von 14 Tagen deutlich und in alphabetischer Ordnung abgefasste Namensverzeichnisse sämtlicher in ihren Amts- und Gerichtsbezirken gelegenen Städte, Marktflecken und Dörfer mit Einschluss der bei jedem Ort befindlichen Dependenzen wie Höfe, Mühlen usw. einzureichen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

Archivaliensignatur
E 3 A, 97/34

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> B Geschichte, Topografie, Kulturpflege >> B.2 Landesvermessung, Topografie, Statistik und Kalender
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Gießen, 1819 Dezember 1

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Gießen, 1819 Dezember 1

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