Sachakte
Reskript betreffend die Redaktion eines neuen Ziviletats: Alle hessischen Justizbeamten haben innerhalb von 14 Tagen deutlich und in alphabetischer Ordnung abgefasste Namensverzeichnisse sämtlicher in ihren Amts- und Gerichtsbezirken gelegenen Städte, Marktflecken und Dörfer mit Einschluss der bei jedem Ort befindlichen Dependenzen wie Höfe, Mühlen usw. einzureichen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 97/34
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> B Geschichte, Topografie, Kulturpflege >> B.2 Landesvermessung, Topografie, Statistik und Kalender
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Gießen, 1819 Dezember 1
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Gießen, 1819 Dezember 1