Kapitel

Tit. LX. Von Appellationen an Frembde Außländische Gericht. - Tit. LXX. In was Sachen nicht möge appellirt werden.

Tit. LX. Von Appellationen an Frembde Außländische Gericht. - Tit. LXX. In was Sachen nicht möge appellirt werden.

Digitalisierung: Tübingen UB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Umfang
175-195
Sprache
Deutsch

Erschienen in
Des Hertzogthumbs Württemberg Ernewert Gemein Landtrecht : [Geben vnd geschehen in Vnser Hauptstatt Stutgarten, den ersten Tag Monats Junij, als man zalt nach Christi ... Geburt, Sechszehenhundertvndzehen]

Erschienen
1609 [i.e. 1610]

Letzte Aktualisierung
12.03.2025, 16:19 MEZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1609 [i.e. 1610]

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