Urkunde

Lehenrevers des Lic.iur.utr. Franz Lothar Becker, Sohn der verstorbenen Maria Ursula Becker geb. von Höhn, zugleich als Lehenträger für die Erbleh...

Archivaliensignatur
18/1
Formalbeschreibung
Pergament, mit Unterschrift und angehängtem Siegel mit Ringpetschaft.
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Lehenrevers des Lic.iur.utr. Franz Lothar Becker, Sohn der verstorbenen Maria Ursula Becker geb. von Höhn, zugleich als Lehenträger für die Erblehensberechtigten der Familie von Höhn, für die inserierte Urkunde des Kurfürsten Karl Theodor von der Pfalz: Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz belehnt Franz Lothar Becker, seine Schwester Wilhelmine Katharina, Maria Elisabeth Friderike von Lobenthal geb. von Höhn und beide Töchter der Maria Sophia von Schüßler geb. von Höhn, nämlich Maria Eva von Schüßler und Katharina von Lichteln geb. von Schüßler, mit dem durch den Tod des Kurfürsten Karl Philipp von der Pfalz und den Tod des Philipp Heinrich von Höhn als Lehenträger seiner Ehefrau Maria Katharina, Tochter der verstorbenen Witwe Anna Elisabeth von der Heesen, heimgefallenen Erblehen, das Pfalzgraf Johann Kasimir dem verstorbenen Rat und Kanzler Dr. iur. Jost Reuber wegen getreuer Dienste verliehen hatte und das dessen Sohn Jost Konrad Reuber in einem Vergleich mit Zustimmung seines Schwagers Hans Christoph Haller, ehemals kurpfälzischer Amtmann zu Odernheim, wegen dessen beider Töchter mit der verstorbenen Patientia Reuber an seine Schwester Anna Fuchs geb.Reuber unter der Bedingung abgetreten hatte, dass es beim Aussterben der Linie der Anna Fuchs an ihn bezw. die Töchter der Schwester Patientia zurückfallen würde, nämlich einem Hubhof zu Wörrstadt und Sulzheim, einem halben Hufenzehnt in der Gemeinde Sulzheim, siebeneinhalb Maltern Hafer nach Binger Maß zu Sulzheim, die die von Reifenberg und von der Leyen von Kurpfalz zu Lehen trugen, aber wegen versäumter Mutung vor mehr als 60 Jahren verloren hatten, fünf Pfund Heller auf dem Hof zu Osthofen, den das Wormser Domkapitel als Nachfolger des Abts von Dornbach innehat, das diese Gült an Kurpfalz übetragen hat, und, zusammen mit den Erben des Philipp Schlüchterer von Erfenstein, dem großen und kleinen Zehnten an Wein und Frucht in Dorf und Mark Germersheim - jedoch ohne den Wolfszehnten - , welche durch den erbenlosen Tod des Ludwig Rephun von Pfeddersheim an Kurpfalz heimgefallen waren.

Vermerke (Urkunde): Siegler: Unterschrifts- und Siegelankündigung des Ausstellers.

Kontext
Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen >> 2 Buchstabe B >> 2.9 Becker
Bestand
A 5 Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen

Vorprovenienz
Kurpfalz
Laufzeit
Mannheim 1751 August 17

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Letzte Aktualisierung
10.09.2024, 08:31 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Beteiligte

  • Kurpfalz

Entstanden

  • Mannheim 1751 August 17

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