Abschnitt

Resolutio Quæstionis III.

Resolutio Quæstionis III.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch, Latein

Erschienen in
Rechtliches Bedencken, und Wollgegründete Fürstellung, Daß die Löbliche Stadt Lüneburg, die intendirende Zollfreyheit der Annonæ zu Eßlingen zu prætendiren nicht befuget sey : Auf Verlangen Herren Burgermeister und Räthe der Löblichen Städte Lübeck und Hamburg, Kürtzlich entworffen und aufgesetzet ; Mit Beylagen von A. biß R.

Erschienen
1710 -

Letzte Aktualisierung
09.04.2025, 13:01 MESZ

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Objekttyp

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Entstanden

  • 1710 -

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