Urkunde

Die Brüder Ritter Johann (Hans) von Bibra und Christoph (Cristoffel) von Bibra, bekunden für sich, ihre Ehefrauen und Nachkommen, dass sie nach re...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Marburg

Namensnennung 4.0 International

0
/
0

Archivaliensignatur
1425
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel in Holzkapsel
Bemerkungen
Auf der Rückseite ist von späterer Hand mit Bleistift nachgetragen: Mackenzell.
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gebenn ist uff Montag nach Dorothee und Cristi unnsers lieben Hernn geburth funfftzehenhundert und im zwolfften jaren

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Brüder Ritter Johann (Hans) von Bibra und Christoph (Cristoffel) von Bibra, bekunden für sich, ihre Ehefrauen und Nachkommen, dass sie nach reiflicher Überlegung und in gemeinsamer Übereinstimmung Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und dessen Nachfolgern dauerhaft für 6000 rheinische Gulden Frankfurter Währung alle Besitzungen und Rechte, die ihnen ihr verstorbener Onkel mütterlicherseits, Simon von Schenkwald, vererbt hat, verkauft haben. Der Abt ist Lehnsherr dieser Güter und Rechte. Die Brüder haben ihm ein besiegeltes Register über die Besitzungen ausgehändigt. Besitzungen Simons, die hierin nicht verzeichnet oder noch unbekannt sind, sollen ebenfalls in den Besitz des Abtes übergehen. Die Aussteller haben die Kaufsumme erhalten und verzichten diesbezüglich auf weitere Ansprüche gegenüber dem Abt, ebenso wie auf alle Ansprüche auf die verkauften Besitzungen. Alle Hofleute, Untertanen und Hintersassen, die auf diesen Besitzungen leben oder zu Abgaben verpflichtet sind, sollen dem Abt gegenüber in gleicherweise verpflichtet sein wie sie es gegenüber Simon waren. Die Brüder lösen diese Leute von ihren alten Eiden und Verpflichtungen und verpflichten sie, diese Eide dem Abt und Kloster zu leisten. Sollten wegen dieser Besitzungen Ansprüche angemeldet werden, sollen Abt und Kloster schadlos bleiben, die Brüder kommen für diese Ansprüche auf. Die Aussteller versichern, das Rechtsgeschäft einzuhalten und ihm nicht zuwiderzuhandeln. Rechtsmittel werden ausgeschlossen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)

Vermerke (Urkunde): Siegler: Ritter Johann von Bibra, Christoph von Bibra

Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 1040-1045; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 8, Nr. 280 [unvollständig]

Kontext
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1511-1520
Bestand
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]

Laufzeit
1512 Februar 9

Weitere Objektseiten
Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Hessisches Staatsarchiv Marburg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1512 Februar 9

Ähnliche Objekte (12)