Bestand
Deutsche Investitionsbank (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Dem MdF (- DN 1) unterstellte zentrale staatl. Bank für die Finanzierung
u und Kontrolle von Investitionen in der volkseigenen und der privaten
Wirtschaft, in Genossenschaften und staatl. Einrichtungen, Gewährung von
Krediten in diesen Bereichen; Kommanditist bei Betrieben mit staatl.
Beteiligung, Verwaltung von langfristigen Forderungen einschließlich der
Forderungen von 1945 geschlossenen deutschen Banken und von
Kapitalbeteiligungen, Kreditgewährung für verwaltete Betriebe (Betriebe
mit ausländischen Vermögensanteilen); 1968 Übernahme der Aufgaben durch
die Industrie- und Handelsbank (- DN 9). 1948 - 1967
Bestandsbeschreibung: Dem MdF (DN
1) unterstellte zentrale staatl. Bank für die Finanzierung und Kontrolle
von Investitionen in der volkseigenen und der privaten Wirtschaft, in
Genossenschaften und staatl. Einrichtungen, Gewährung von Krediten in
diesen Bereichen; Kommanditist bei Betrieben mit staatl. Beteiligung,
Verwaltung von langfristigen Forderungen einschließlich der Forderungen
von 1945 geschlossenen deutschen Banken und von Kapitalbeteiligungen,
Kreditgewährung für verwaltete Betriebe (Betriebe mit ausländischen
Vermögensanteilen); 1968 Übernahme der Aufgaben durch die Industrie- und
Handelsbank (DN 9).
I. Organisation und Aufgaben
der Deutschen Investitionsbank
Die Deutsche
Investitionsbank (DIB) existierte von 1948 bis 1967 als Bestandteil des
staatlichen Bankensystems der SBZ/DDR. Die Gründung erfolgte gemäß
SMAD-Befehl Nr. 153 vom 10. Sept. 1948. Einleger der Grundkapitalsumme
von 200 Mill. DM waren die Landesregierungen der SBZ und die
Hauptverwaltungen (HV) der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK).
Unterstellt war die DIB anfangs der HV Finanzen der DWK, ab Oktober 1949
dem Ministerium der Finanzen (MdF).
Die Aufgaben
der Bank regelte die vom Sekretariat der DWK am 13. Okt. 1948
beschlossene Anordnung zur Errichtung der DIB, namentlich folgende:
· Gewährung von Hypotheken und langfristigen Darlehen an
Gebietskörperschaften, Unternehmen und Einzelpersonen
· Treuhänderische Verwaltung von zweckgebundenen Einlagen und
Spezialfonds
· Erwerb von Grundstücken zur
Vermeidung von Verlusten ihrer Forderungen
·
Ausgabe von Schuldverschreibungen.
· Die
Finanzierung von Investitionen und Kontrolle der Verwendung der Gelder
war über den gesamten Zeitraum des Bestehens der Bank ihre Hauptaufgabe.
Die DIB besaß das ausschließliche Recht Hypotheken und langfristige
Kredite über 10 000 DM pro Einzelobjekt zu gewähren.
· Weitergehende rechtliche Grundsätze zur Organisation und
Verwaltung der Bank wurden von den Gründern in der Satzung vom 13. Okt.
1948 geregelt. Als geschäftsführende Organe der Bank wurden darin das
Direktorium, bestehend aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und 5
Direktoren; sowie der Verwaltungsrat benannt und deren Aufgaben
festgeschrieben. Das Direktorium war für die gesamte Geschäftsführung der
Bank zuständig, es bewilligte die zu gewährenden Kredite, vertrat die
Bank gerichtlich und war für die Einstellung und Entlassung von
Angestellten verantwortlich. Der Verwaltungsrat hatte die
Geschäftsführung zu gewährleisten und die Entscheidungen des Direktoriums
vorzubereiten, einschließlich der Festsetzung von Grundsätzen für
Beleihungen und Schuldverschreibungen[1].
·
· 1949 war die Bank beauftragt worden, sogenannte
Altforderungen, dies hieß Forderungen an Privatbetriebe, -unternehmer
bzw. -personen, die vor dem 8. Mai 1945 entstanden waren, zugunsten von
inzwischen verstaatlichten Betrieben einzuziehen[2]. Die
Forderungsverwaltung durch die DIB erstreckte sich ebenso auf die
Verwaltung von Kapitalvermögen der IG Farben AG nach deren Enteignung.
Zum sogenannten Altgeschäft gehörte auch die Übernahme der Aufgaben der
Inkassokommission für die geschlossenen Banken, sowie der Treuhandstelle
für die Verwaltung der alten Wohnungsbau- und Siedlungsdarlehen in der
SBZ durch die DIB.
·
· Mit
der Übernahmeverordnung vom 25. Jan. 1951[³] wurden der Bank
weitreichende Aufgaben auf dem Gebiet der Wahrnehmung und Verwaltung
volkseigener und verwalteter Beteiligungen sowie bei der Verwaltung von
Hypotheken und anderen dinglichen Rechten an Grundstücken, die sich in
volkseigener Rechtsträgerschaft befanden, übertragen[4]. Die DIB übte
damit die Rolle des Aktionärs bei Privatunternehmen aus. Es handelte sich
dann um sogenannte verwaltete Beteiligungen, wenn die Aktienanteile aus
dem Besitz von nach SMAD Befehl[5] geschlossenen Großbanken, welche nach
ihrer Schließung zu Volkseigentum erklärt wurden, stammten.
·
· Die Verordnung (VO) vom 6.
Sept. 1951 übertrug die Verwaltung von ausländischen Beteiligungen an
wirtschaftlichen Unternehmungen an die DIB, soweit sie nicht den
Fachministerien der DDR oder den Organen für die Verwaltung der örtlichen
Industrie übertragen worden waren[6].
·
· Daneben konnte sich für die DIB aus der VO vom 17.
Juli 1952, die die „Sicherung von Vermögenswerten... von Personen, die
...(die) DDR ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten ...
(verlassen) (hatten) ..." regelte, sowohl die Wahrnehmung volkseigener
(nach § 1) als auch verwalteter Beteiligungen (nach § 6 - „Personen
deutscher Staatsangehörigkeit, die ihren Wohnsitz ... in den westlichen
Besatzungszonen ... haben") ergeben[7].
·
· Gemäß dem Beschluss des Ministerrates der DDR vom 12.
Jan. 1956 wurde die DIB für die Folgezeit häufig zur Rolle des
Kommanditisten bei staatlichen Beteiligungen an privaten Betrieben
ermächtigt. Die DIB verwaltete dabei den staatlichen Anteil von
Betrieben, die als Kommanditgesellschaften geführt wurden, sogenannte
Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB). Der Aspekt der staatlichen
Beteiligung an privaten Betrieben und eine stärkere Kontrollbefugnis bei
der Kreditgewährung an die bereits benannten Bereiche wurden im
geänderten Statut der DIB vom 6. Juni 1957 gesetzlich verankert[8]. Das
Statut bezeichnete die DIB als „volkseigene Bank der Deutschen
Demokratischen Republik". Die Bindung ihrer Geschäftstätigkeit an den
Volkswirtschafts- und Staatshaushaltsplan wurde dort bestätigt, ebenso
wie die Möglichkeit Sanktionen bei Verstößen gegen „Plandisziplin,
Arbeitsmethoden der Investitionsgesetzgebung und dem Prinzip strengster
Sparsamkeit" zu verhängen. Die Bank selbst arbeitete nach einem vom
Minister der Finanzen bestätigten Plan.
·
· Bis 1952 bestand die DIB aus der Zentrale und 6
Länderfilialen, welche mit Auflösung der Länderstrukturen in 15
Bezirksfilialen umgebildet wurden. Das Niederlassungsnetz, das sukzessiv
aufgebaut wurde, bestand 1954 bereits aus 29 regional zuständigen
Zweigstellen, deren Zahl sich bis 1967 auf 61 erhöhte[9]. Zweigstellen
entstanden bevorzugt dort, wo die Investitionstätigkeit besonders stark
ausgeprägt war. Für die Durchführung von Investitionsvorhaben mit
besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung wurden Sonderbankfilialen
eingerichtet.
·
· Die
Zentrale der DIB führte keine operative Arbeit durch, sie konzentrierte
sich auf Leitungsaufgaben und die Bearbeitung grundsätzlicher Fragen. Für
die Abwicklung der Geschäftstätigkeit im Einzelnen einschließlich des
Kassenverkehrs waren die Filialen und Zweigstellen zuständig. Die
Zweigstellen waren ausschließlich mit Investitionsfinanzierung der
volkseigenen Wirtschaft befaßt; sie sind insofern als Außenstellen der
entsprechenden Abteilungen in den Bezirksfilialen anzusehen. Insbesondere
bei der Investitionsfinanzierung bediente sich die DIB zur
Geschäftsabwicklung der Filialen der Deutschen Notenbank und der
Sparkassen über Sonderkonten.
·
· Die innere Struktur und Organisation der Zentrale lehnt sich an
die Aufgaben der Bank an. Es bestehen über den gesamten Zeitraum ihrer
Existenz folgende Hauptbereiche in der Organisation[10]:
·
· - Bereich Leitung,
einschließlich Organisation, Recht
· - Bereich
Planökonomie
· Bereich (Abt.) Investitionen der
volkseigenen Wirtschaft mit den Sektoren:
· -
Plankontrolle, - Investkontrolle, - Zweigstellen.
· - Bereich Finanzierung und Kontrolle der Bauwirtschaft
· - Bereich Verwaltung staatlicher und volkseigener
Beteiligungen, einschließlich der Kreditierung des
Arbeiter-Wohnungsbaues
· Bereich Darlehns- und
Kreditverwaltung, einschließlich
· Finanzierung
von Investitionen im nichtvolkseigenen Wirtschaftsbereich
· Bereich Allgemeine bzw. Innere Verwaltung
- Bereich Rechnungsführung und Statistik
Für die Zentrale und die Landes- bzw. Bezirksfilialen
bestanden einheitliche Struktur- und Organisationsformen.
II. Schwerpunkte in der Tätigkeit der DIB 1948 -
1967
Die Grundlage für die Tätigkeit der DIB
bildete die Übernahme der Grundkreditabteilungen der Landeskreditbanken.
Damit lag der Schwerpunkt der Arbeit der 6 Landesfilialen in der
Verabreichung von Krediten für Betriebe der einzelnen Regionen.
Entsprechend den Vorgaben des Zweijahresplanes der Volkswirtschaft wurden
Investitionsauflagen erteilt, z.g.T. mit zinslosen bzw. nicht
zurückzuzahlenden Haushaltszuweisungen.
Die DIB
besaß neben ihrer Kompetenz für den sich formierenden volkseigenen
Sektor, auch die ausschließliche Zuständigkeit für die Ausreichung von
Neubauernbaukrediten.
Für den sonstigen Bereich
der Kreditierung im landwirtschaftlichen Bereich war nicht die DIB,
sondern genossenschaftliche Kreditinstitute zuständig. Darüber hinaus
wurden kurzfristige und Umlaufmittelkredite auch von der Deutschen
Notenbank für den gesamten Wirtschaftsbereich ausgereicht.
Hauptinvestitionsvorhaben im 1. Fünfjahrplan von 1951 -
1955 war der Aufbau der metallurgischen Industrie (Eisenhüttenkombinat
Ost, Eisenwerke West bei Calbe, Stahl- und Walzwerk Brandenburg u.a.).
Die Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in der volkseigenen
Wirtschaft ab 1952 hatte die Verstärkung der Kontrolltätigkeit der Bank
zur Folge. Besonders auf bauwirtschaftlichem Gebiet sollten die
Kontrollen Einfluß nehmen auf das Sparsamkeitsverhalten und den
Investitionsfortgang; Prüfgruppen der Bank wurden verstärkt eingesetzt.
Die Investitionsfinanzierung erfolgte teils aus Eigenmitteln der
Betriebe, teils aus Haushaltszuweisungen.
Ab
Januar 1955 wurde in allen zentralgeleiteten Betrieben zur vollen
Heranziehung der Amortisationen bei der Finanzierung von Investitionen
übergegangen. Infolgedessen wurden interne Richtlinien der Bank zur
Finanzierungs- und Kontrollmethodik mit dem Ziel der engeren Bindung
zwischen Bank, Betrieb und Planungsmechanismen modifiziert.
Ab 1956 kam als ein neuer Schwerpunkt für die Bank die
Übernahme staatlicher Beteiligungsanteile an privaten Betrieben hinzu.
Die hierdurch ermöglichte Kontrolle über Rechnungslegung und
Betriebswirtschaft dieser Betriebe schuf eine der Voraussetzungen an
Einfluß zu gewinnen, um die bis dahin noch vorhandenen privaten
Eigentumsrechte in der Wirtschaft zurückzudrängen. Ein Prozeß, der
1972/73 unter wesentlicher Mitwirkung des Nachfolgers der DIB der
Industrie- und Handelsbank nahezu vollendet wurde[11].
Ab Ende der 50er Jahre wurden die Hauptinvestitionsvorhaben im
Rahmen des Chemieprogramms der SED durchgeführt (z. B.
Erdölverarbeitungskombinat Schwedt/Oder, Kombinat Schwarze Pumpe). In
diesem Zusammenhang kam es zur Bildung von Schwerpunktfilialen in der
DIB, die die gleiche Stellung wie Bezirksfilialen hatten[12].
Ab 1963 wurden im Zuge der Umorganisation der
Wirtschaftsverwaltung nach dem „Produktionsprinzip" zunehmend
Spezialbankfilialen (Industriebankfilialen) geschaffen, die sowohl unter
Anleitung der DIB als auch unter der der Deutschen Notenbank bei
Großbetrieben, Kombinaten oder bei Vereinigungen Volkseigener Betriebe
(VVB) bestanden.
Im Rahmen der Festlegungen des
VI. Parteitages der SED und der folgenden Einführung des Neuen
Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft ab 1963
wurde den VEB, sowie den VVB größere Selbständigkeit bei der Material-
und Kreditbeschaffung zugestanden. Das Prinzip der Eigenerwirtschaftung
der Mittel bestimmte auch das Investitionsverhalten der Betriebe und
damit nahm die Inanspruchnahme von Krediten bei der DIB entsprechend ab.
Bereits im April 1967 wurde auf Grund eines Beschlusses des Ministerrates
der DDR zur Neugestaltung des sozialistischen Banksystems mit der
Erarbeitung von Organisations- und Maßnahmeplänen begonnen, die zur
Bildung der Staatsbank der DDR, sowie der Industrie- und Handelsbank und
damit zur Auflösung der Deutschen Investitionsbank zum 1. Jan. 1968
führten.
Eine Reihe von Abwicklungsarbeiten bei
der Kreditvergabe, die Forderungsverwaltung und die Verwaltung von
Beteiligungen gingen auf die Industrie- und Handelsbank über.
III. Bestandsgeschichte/Archivische Bearbeitung
Die im Bundesarchiv verwahrte Überlieferung der
Deutschen Investitionsbank umfasst ausschließlich Unterlagen, die in der
Zentrale der Bank entstanden sind. Der Bestand hat einen Umfang von 48
laufenden Metern Akten.
Diese gelangten 1983 ins
Zentrale Staatsarchiv Potsdam (ZStA) und wurden davor im
Verwaltungsarchiv der Staatsbank der DDR in Zusammenarbeit mit dem ZStA
bewertet und erschlossen. Dem vorliegenden Bearbeitungsbericht ist zu
entnehmen, dass das Schriftgut von 1952 bis 1974 regelmäßig von den
aktenführenden Stellen im Verwaltungsarchiv abgegeben und gleichzeitig
dort einer kontinuierlichen Bewertung unterzogen wurde. Die
Kassationsrate wurde mit 60 % angegeben. Betroffen war davon in erster
Linie banktechnisches Schriftgut (Belegwesen), entsprechend den jeweils
geltenden Kassationsrichtlinien der Bank.
Die
Aktenbildung des Bestandes ließ die Anwendung von Aktenplänen weitgehend
vermissen, so dass bei der Neubearbeitung des Bestandes im
Verwaltungsarchiv ein an der Organisation orientiertes Sachschema zur
Anwendung kam. Diese sachliche Klassifikation wurde teilweise bei der
Gestaltung des vorliegenden Findbuches beibehalten. Im überwiegenden Maße
entstammen die aufgeführten Akten der Struktureinheit, die sachlich
zuständig war; in abweichenden Fällen wurde die aktenführende Stelle im
Titel ergänzt.
Vorhanden sind sowohl Sach- als
auch Korrespondenzakten; auch die Ablage nach Schriftstückarten ist
gegeben. Die in einer Findkartei erfassten Aktentitel waren nach den
„Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen der DDR"[13] erarbeitet worden
und wiesen eine Fülle von Enthält-Vermerken auf. Bei der redaktionellen
Überarbeitung der Kartei wurden sinnvolle Kürzungen sowie eine Neuordnung
vorgenommen.
Bis zur Aufnahme in die IT- Datenbank
des Bundesarchivs im Jahre 2001 existierte ein vorläufiges Findbuch zum
Bestand.
Im Zuge der Übertragung ins IT-System
sind erneut Korrekturen an der Titelbildung, der Klassifikation, sowie an
der archivischen Bandbildung erfolgt. Im gleichen Arbeitsgang wurden
Index-Begriffe festgelegt, die zu einem Orts-, einem Personen-, einem
allgemeinen Sachregister; bzw. zu einem Index der ‚Institutionen,
Einrichtungen und Organisationen' und einem Index ‚Betriebe, Unternehmen
und private Banken' geführt haben. Besonders das letztgenannte Register
dürfte der Benutzung des Bestandes förderlich sein. Zum Anhang gehören
auch Organisationsschemata der Deutschen Investitionsbank aus den Jahren
1956 und 1967 sowie Auszüge aus den wichtigsten Rechtsvorschriften, die
die Tätigkeit der DIB prägten.
Der Bestand wurde
ab dem Jahre 2000 sicherungsverfilmt. Für die Benutzung stehen Lesefilme
zur Verfügung. Im Bestellsystem erscheint die Filmnummer bei Eingabe der
Signatur automatisch.
[1] DN 3 Sign. 287
[2] VO über die Behandlung langfristiger Bankforderungen
vom 15.12.1949, In GBl. d. DDR 1949 Nr. 11
[3]
siehe Anhang Dokument 1
[4] Eine Ausnahme bildete
das Erbbaurecht und die dinglichen Rechte an Grundstücken, die sich in
Rechtsträgerschaft von
Unternehmungen zur
Gewinnung von Bodenlägern befanden. (siehe Anhang Dokument 1, § 1 Abs.
1)
[5] Der Befehl Nr. 1 des Oberkommandierenden
der Sowjetischen Streitkkräfte und 1. Stadtkommandanten von Berlin wies
am
28.04.1945 die Schließung aller vorhandenen
deutschen Banken an.
[6] VO über die Verwaltung
und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR vom 6. Sept. 1951. In
GBl. der DDR 1951
Nr. 111 S. 839 f
[7] siehe Anhang Dokument 2
Zur
Erläuterung der Wirksamkeit der VO: „Obwohl die VO bereits ab 11. Juni
1953 außer Kraft gesetzt wurde, erfaßten die
örtlichen Organe nach wie vor weiter Vermögenswerte, die den
Bestimmungen des § 1 der VO v. 17. 7. 1952 unterlagen, aber
bisher nicht als Volkseigentum behandelt worden waren.
Erst mit dem Schreiben des damaligen Ministeriums der Finanzen
vom 18. Mai 1957 wurde bestimmt, daß ab sofort keine
Nacherfassung solcher Vermögenswerte erfolgen durfte, die zwar
dem § 1 der VO hätten unterliegen müssen, bisher aber
nicht erfaßt waren, und zwar unabhängig davon, um welche Objekte
und Werte es sich handelte." Zitat aus: Schriftenreihe
des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen Heft 3,
Berlin November 1992
Siehe auch:
Anordnung über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR
nach dem 10. Juni 1953 verlassen
Vom 1. Dezember
1953. In GBl. der DDR 1953 Nr. 130 S. 1231 ff, sowie Anordnung Nr. 2 über
die Behandlung des Vermö-
gens von Personen, die
die DDR nach dem 10. Juni 1953 verlassen vom 20. August 1958. In GBl. der
DDR 1958 Teil I
Nr. 57 S. 664
[8] Beschluss über das Statut der Deutschen Investitionsbank vom
6.6.1957. In GBl. d. DDR Nr. 42 S. 326 ff. , (siehe auch
Anhang Dokument 3)
[9] DN 3 Sign.
898
[10] DN 3 Sign. 1056
[11] Ministerratsbeschluss vom 16.02.1972 über Regelungen für
Betriebe mit staatlicher Beteiligung und über Stellung und Auf-
gaben des Gesellschafters bei der schrittweisen
Übernahme der Betriebe in Volkseigentum
[12] DN 3
Sign.1183
[13] „Ordnungs- und
Verzeichnungsgrundsätze der DDR", Hrsg. von der Staatlichen
Archivverwaltung im Ministerium des Innern 1964
Inhaltliche Charakterisierung:
Enthält v.a.: Investitionsplanung und -durchführung.- Steuerung der
Wirtschaftsentwicklung über die Kreditvergabe.- Kontrolle von
Sonderbauvorhaben.- Finanzierung privater Bereiche in der Wirtschaft.-
Forderungsverwaltung und Wertpapier-verkehr.- Treuhandstelle für die
Verwaltung der alten Wohnungsbau- und Siedlungsdarlehen in der SBZ.
Überlieferungslage
Die
Überlieferung spiegelt die Tätigkeit der DIB in ihren Grundsätzen, aber
auch im Detail wider. Archiviert sind Dokumente mit hohem
Aggregationsgrad und Aussagewert sowohl zur Finanz- und Kreditplanung der
Bank als auch zu methodischen Richtsätzen. Untersetzt werden die
Grundsatzmaterialien durch Analysen und Berichte der Bezirksfilialen zu
Einzelvorhaben in der volkseigenen bzw. der nichtvolkseigenen
Wirtschaft.
Besonders umfangreich überliefert ist
der Komplex des Aufbaus der Schwerindustrie in der DDR, wobei die Prüfung
der Investitionsfinanzierung mit Analysen der Wirtschaftlichkeit und der
Produktionsergebnisse einhergeht.
Für
Sondervorhaben mit herausragender Bedeutung sind Bau- und
Projektzeichnungen überliefert. Entsprechend der Zuständigkeit der
Zentrale der DIB sind Planberichterstattungen zum Investitionsgeschehen,
zum Stand der Beteiligungen, sowie Analysen zum Stand des Einzuges
langfristiger Verbindlichkeiten für jahresüberschreitende Zeiträume
vorhanden.
Die Überlieferung aus dem
Leitungsbereich belegt die Arbeitsbeziehungen der DIB zu anderen
staatlichen Einrichtungen, insbesondere zum Ministerium der Finanzen und
zur Deutschen Notenbank.
Die Entwicklung der
staatlichen Beteiligung als wirtschaftlicher Faktor lässt sich anhand der
vorhandenen Unterlagen sowohl insgesamt als auch mit Detailinformationen,
ebenfalls durch Berichterstattung der Bezirksfilialen, verfolgen.
Akten zu Betrieben mit verwalteten Beteiligungen sind
überwiegend von der Industrie- und Handelsbank weitergeführt worden.
Diese sogenannten „Firmenakten zum Treuhandblock" befinden sich heute im
Bundesarchivbestand DN 9 (Industrie- und Handelsbank). Unterlagen zur
staatlichen Beteiligung an Privatbetrieben mitunter mit einer Laufzeit
von 1951 bis 1972/1973 sind in gleicher Weise betroffen.
Die Weiterführung von Akten trifft nicht für den Bereich
Einzug von „Altforderungen" zu. Nur in Ausnahmefällen sind Unterlagen
diesen Inhalts in den Archivbeständen DN 9 oder DN 10 (Staatsbank der
DDR) zu finden.
Ergänzende Quellen
Im Bundesarchiv kommen für weiterführende Recherchen in
erster Linie die Archivbestände DN 1 Ministerium der Finanzen der DDR und
DN 6 Deutsche Notenbank in Betracht. In DN 1 betrifft dies vor allem
Unterlagen der Bereiche Geldumlauf und Kredite, sowie Bankenaufsicht; in
DN 6 Unterlagen der Bereiche Finanzierung der Wirtschaft und des Handels.
Die Akten sind gegenwärtig jeweils über Findkarteien bzw.
Abgabeverzeichnisse zugänglich.
Die Überlieferung
der verschiedenen Industrieministerien der DDR (z. B. DG 2 Ministerium
für Schwerindustrie der DDR) bietet ergänzende Informationen zur
Realisierung von Investitionsvorhaben einzelner Betriebe und
Kombinate.
Empfehlenswert zur Auswertung sind bei
entsprechender Thematik die Unterlagen des Staatlichen Büros für die
Begutachtung von Investitionsvorhaben bei der Staatlichen Plankommission
für den Zeitraum 1958-1990 (DE 8).
Außerhalb des
Bundesarchivs ist natürlich die Überlieferung der Bezirksfilialen für die
Auswertung relevant, die sich zuständigkeitshalber in den Landesarchiven
befinden sollte.
Erschließungszustand:
Publikationsfindbuch (Nr. 93)
Zitierweise: BArch DN
3/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch DN 3
- Umfang
-
1747 Aufbewahrungseinheiten; 65,1 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Deutsche Demokratische Republik mit sowjetischer Besatzungszone (1945-1990) >> Finanzen
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Literatur: Rothe, H. „Der IV. Parteitag der SED und die Aufgaben der Deutschen Investitionsbank". In Deutsche Finanzwirtschaft 1954 (Heft 8) S. 634
G. Piechocki, Untersuchungen zu Aufgaben und Funktion der Deutschen Investi-
tionsbank im Finanzsystem der DDR 1948-1967.
Abschlußarbeit an der Fachschule für Archivwesen Potsdam 1978
P. Frenzel, Die Rote Mark Busse/Seewald Herford 1989
Buck, Hanns-Jörg, „Reform im Bankensystem". In SBZ-Archiv 1968 Nr. 1-2, S. 17
Zimmermann,H., Fraas,G., Rätzer, M., Geld und Kredit in der DDR.
Berlin (Ost) 1957
Grünspek, E.: „Banken als Instrumente des Staates, Wert und Aussagekraft von Bankunterlagen in der Überlieferung der DDR". In Mitteilungen aus dem Bundesarchiv 1995 Heft 2,
- Provenienz
-
Deutsche Investitionsbank (Investbank), 1948-1967
- Bestandslaufzeit
-
1945 - 1967
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Zugangsbeschränkungen
-
Besondere Benutzungsbedingungen: Die Unterlagen des Bestandes DN 3 sind im Sinne des Persönlichkeitsschutzes, insbesondere bezüglich der Informationen zu Vermögensverhältnissen nur soweit uneingeschränkt benutzbar, wie die Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes in der Fassung vom 27.6.2013 § 5 dem nicht entgegenstehen.
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
Bundesarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Deutsche Investitionsbank (Investbank), 1948-1967
Entstanden
- 1945 - 1967