Bestand

Forstamt Colditz (Bestand)

Geschichte: Das Forstamt Colditz ging aus dem vor 1870 entstandenen Forstrevier Colditz hervor. Es wurde 1924 im Rahmen der Strukturänderungen innerhalb der Forstverwaltung gebildet. Nach dem Wegfall der Oberforstmeistereien gehörte es nunmehr zum Forstinspektionsbezirk Grimma. Es war in neun getrennt voneinander liegende Reviere unterteilt. Die zu verwaltenden Waldflächen befanden sich auf dem Territorium von vier Amtshauptmannschaften. So lagen das Hauptrevier und der Tiergarten in der Amtshauptmannschaft Grimma. Das Förstereigrundstück Ebersbach befand sich in der Amtshauptmannschaft Borna. Der Geringswalder Hauptwald, der Sornziger Wald, das Forstgrundstück Altgeringswalde, die Föhre und der Rochlitzer Wald gehörten zur Amtshauptmannschaft Rochlitz und die Wüstung war der Amtshauptmannschaft Döbeln zugeordnet. 1944, mit der Bildung von Einheitsforstämtern, wurden der Geringswalder und Rochlitzer Teil an das Geringswalder Staatsforstrevier abgegeben und der Flößberger Teil, der bis dahin zu Glasten gehörte, neu zugeordnet. Nach 1945 ging die Verwaltung auf die Kreisforstämter über. Nach 1952 übernahm dann der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb die Bewirtschaftung der Waldflächen.

Inhalt: Verwaltung.- Grundbesitz.- Wirtschaftspläne.- Forstverbesserung.- Jagd.

Ausführliche Einleitung: Geschichte der Behörde

Das Forstamt Colditz ging aus dem vor 1870 entstandenen Forstrevier Colditz hervor. Es wurde 1924 im Rahmen der Strukturänderungen innerhalb der Forstverwaltung gebildet. Nach dem Wegfall der Oberforstmeistereien gehörte es nunmehr zum Forstinspektionsbezirk Grimma. Es war in neun getrennt voneinander liegende Reviere unterteilt. Die zu verwaltenden Waldflächen befanden sich auf dem Territorium von vier Amtshauptmannschaften. So lagen das Hauptrevier und der Tiergarten in der Amtshauptmannschaft Grimma. Das Förstereigrundstück Ebersbach befand sich in der Amtshauptmannschaft Borna. Der Geringswalder Hauptwald, der Sornziger Wald, das Forstgrundstück Altgeringswalde, die Föhre und der Rochlitzer Wald gehörten zur Amtshauptmannschaft Rochlitz und die Wüstung war der Amtshauptmannschaft Döbeln zugeordnet. 1944, mit der Bildung von Einheitsforstämtern, wurden der Geringswalder und Rochlitzer Teil an das Geringswalder Staatsforstrevier abgegeben und der Flößberger Teil, der bis dahin zu Glasten gehörte, neu zugeordnet. Nach 1945 ging die Verwaltung auf die Kreisforstämter über. Nach 1952 übernahm dann der Staatliche Forstwirtschaftsbetrieb die Bewirtschaftung der Waldflächen.

Bestandsgeschichte und –bearbeitung

Die vorliegenden Akten gelangten über den Staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb der DDR in die Verwahrung des nach 1990 gebildeten Forstamtes Colditz. Von dort wurden sie 2005 in einer Abgabegemeinschaft von Forstakten aus dem Raum Colditz an das Staatsarchiv Leipzig übergeben. Die Akten wurden auf der Grundlage der Erschließungsrichtlinie des Sächsischen Staatsarchivs verzeichnet und in die Augias-Datenbank eingegeben. Die Systematik des Bestandes wurde in Anlehnung an den Aktenplan der Sächsischen Forstverwaltung von 1910 neu gestaltet.

Überlieferungsschwerpunkte

Der Bestand Forstamt Colditz umfasst rund 90 Akten aus dem Zeitraum 1862 – 1951.
Neben Akten aus dem Bereich der Verwaltung, geben Bände zum Grundbesitz, Wirtschaftspläne, Unterlagen zur Nebennutzung und Forstverbesserung Einblick in die Arbeit des Forstreviers, spiegeln diese aber keinesfalls wider. Verzeichnisse über die Privatwaldungen in den einzelnen Orten und wenige Akten zur Jagd ergänzen den Bestand


Verweise auf korrespondierende Bestände

20165 Oberforstmeisterei Grimma
20166 Forstrevier Colditz
Quellen und Literatur

Albert Richter, Geschichte der Organisation der Sächsischen Staatsforstverwaltung, Selbstverlag, 1935.

Franke
November 2015

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 22085
Umfang
1,13 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 02.03.05 Finanzen >> 02.03.05.02 Forstverwaltung

Bestandslaufzeit
1862 - 1951

Weitere Objektseiten
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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1862 - 1951

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