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Titul XI. Was hinwiederumb dem überlebenden Ehemann/ aus seiner abgestorbenen Frauen Gütern gehöre

Titul XI. Was hinwiederumb dem überlebenden Ehemann/ aus seiner abgestorbenen Frauen Gütern gehöre

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Public Domain Mark 1.0 Universal

Language
Deutsch

Bibliographic citation
Des Hertzogthumbs Bremen Ritter-Recht/ Wie solches von Herrn/ Herrn Heinrich/ Postulirten Ertz-Bischoff zu Bremen ... Hertzogen zu Sachsen ... hochsel. Gedächtniß. Auff unterthänigstes Ansuchen Gesambter löbl. Ritterschafft und eingesessenen Adels-Personen Des Ertzstiffts Bremen/ Von wegen Der Succession in deroselben Erb- und Stamm-Gütern ... den 22. Decemb. Anno 1577. gnädigst confirmiret und bestättiget : Auff vielfältiges Begehren und mehr wolgedacht löbl. Bremischen Ritterschafft erhaltenen Consens und Einwilligung anderwertig zum Druck befördert

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1678 -

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26.05.2025, 3:52 PM CEST

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  • 1678 -

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