Archivale

Extractus aus Reuttlinger Schneiderzunft–Artikel-Büchlein

Regest: Am 4. Mai 1616 hat der Rat folgenden Artikel gegeben:
Wenn ein fremder Schneidergesell hier sich bürgerlich einlassen wollte, soll er nach seinen Lehrjahren bei einem Meister noch 3 Jahr lang arbeiten und das Zunftgeld doppelt erstatten, wie auch 4 Gulden in die Lade und 2 Gulden den Schaumeistern. Doch soll es alles an Rats Wohlgefallen stehen. Die Bürgerskinder aber sollen bei den alten Artikeln erhalten werden.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3140
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Genetisches Stadium: Kopie

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 9 Zünfte Schneider
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1616 Mai 4

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1616 Mai 4

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