Bestand
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Unter der Bezeichnung "Beauftragter der Bundesregierung für die
Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer
Familienangehörigen" trat Heinz Kühn am 22. Nov. 1978 sein beim
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung angesiedeltes Ehrenamt
an. Der Beauftragte sollte sich ressortübergreifend für die Belange
der ausländischen Arbeitnehmer einsetzen. Der Beauftragte wird an
Rechtsetzungsvorhaben der Bundesregierung oder einzelner
Bundesministerien beteiligt, hat aber selbst keine legislativen
Befugnisse. Der Beauftragte erfüllt seine Aufgaben durch
Vortragstätigkeit im In- und Ausland, durch Kontakte zu den
Wohlfahrtsverbänden und Politikern auf kommunaler- Landes- und
Bundesebene und zu Mitgliedern der Regierung von Herkunftsländern.
Darüber hinaus wirkt er durch zahlreiche Veröffentlichungen, darunter
auch viele mehrsprachige als konkrete Hilfestellung für die
ausländischen Mitbewohner. Er ist verpflichtet, jedes zweite Jahr den
"Bericht über die Lage der Ausländer in Deutschland" zu
erstellen.
Als Heinz Kühn Ende 1980 sein Amt
aufgab, folgte ihm Lieselotte Funke. Sowohl die personelle Ausstattung
als auch der Aufgabenkreis des Amtes wurden erweitert. Ihr
Mitarbeiterstab wurde von zwei auf sieben Personen vergrößert. Ein
Schwerpunkt ihrer Tätigkeit war die Koordination von gemeinsamen
Bund-Länder-Arbeitsprogrammen zur Eingliederung der zweiten und
dritten Generation ausländischer Arbeitnehmer.
Zum 15. Juli 1991 gab Lieselotte Funke ihr Amt auf. Sie
begründete diesen Schritt mit mangelnder Unterstützung seitens der
Bundesregierung, der Konzeptionslosigkeit der Bundesregierung in der
Ausländerpolitik sowie mit unzureichender Ausstattung ihres Amtes.
Unter ihrer Nachfolgerin Cornelia Schmalz-Jacobsen wurde der
Zuständigkeitsbereich der Ausländerbeauftragten per Kabinettsbeschluss
ausgeweitet über die ausländischen Arbeitnehmer und ihren Familien
hinaus auf die übrigen Ausländer, die sich aufgrund einer
Aufenthaltserlaubnis, einer Aufenthaltsberechtigung, einer bilateralen
staatlichen Vereinbarung oder einer EG-rechtlichen Vereinbarung in der
Bundesrepublik aufhalten, einschließlich der nachzugsberechtigten
Familienangehörigen. Dies schlug sich auch in der neuen Bezeichnung
nieder: "Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der
Ausländer". Die Stelle blieb beim BMA angesiedelt. Der direkte
Einfluss der Ausländerbeauftragten auf die Bundesregierung erhöhte
sich durch die im Kabinettsbeschluss vorgesehene Beteiligung an
Vorbereitungen von Gesetzen und Rechtsverordnungen, die ihren
Aufgabenbereich betreffen. Alle Ressorts waren gehalten, die
Beauftragte zu unterstützen.
In Verbindung mit
den zum 1. Nov. 1997 in Kraft tretenden Änderungen des
Ausländergesetzes erhielt die Ausländerbeauftragte eine neue
Bezeichnung: "Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen".
Nachfolgerin von Cornelia Schmalz-Jacobsen wurde mit Beginn der neuen
Legislaturperiode im Nov. 1998 Marieluise Beck von Bündnis 90/die
Grünen. Die neue Regierungskoalition aus SPD und Grünen stellte ein
neues Staatsbürgerschaftsrecht in das Zentrum ihrer
Integrationspolitik, da sie als erste Regierung vom dauerhaften
Verbleib vieler ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen
ausging.
Mit Beginn der 15. Legislaturperiode
im Oktober 2002 erfuhr das Amt eine erneute Umbenennung. Es hieß
fortan "Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration". Marieluise Beck wurde zur Parlamentarischen
Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) ernannt. Zur Verdeutlichung, dass
Integrationspolitik als gesellschaftspolitische Querschnittsaufgabe zu
verstehen ist, wurde das Amt der Beauftragten nun beim BMFSFJ
aufgehängt. Marieluise Beck nahm ihr Amt als Beauftragte aber
weiterhin in ehrenamtlicher und unabhängiger Funktion wahr.
Mit Beginn der Kanzlerschaft von Angela Merkel (CDU)
wurde die neue Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration,
Maria Böhmer (CDU), im November 2005 unmittelbar der Bundeskanzlerin
unterstellt und in den Rang einer Staatsministerin erhoben. Räumlich
ist der inzwischen auf über 30 Mitarbeiter angewachsene Arbeitsstab im
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung angesiedelt.
Bisherige Amtsinhaber:
1978-1981 - Heinz Kühn (SPD)
1981-1991 -
Lieselotte Funcke (FDP)
1991-1998 - Cornelia
Schmalz-Jacobsen (FDP)
1998-2005 - Marieluise
Beck (Bündnis 90/Die Grünen)
2000 -2013 - Maria
Böhmer (CDU)
seit Dez. 2013 Aydan Özuguz
(SPD)
Hauschildt (Nov. 2015)
Bearbeitungshinweis: Der Bestand
ist noch unbewertet (Stand: 06/10). Lediglich 56 Akten aus der
Amtszeit von Liselotte Funcke (1981 - 1991) wurden auf Wunsch des
Arbeitsstabes bewertet. Hiervon waren 43 archivwürdig. Sie bilden den
Grundstock für eine evtl. spätere geschichtliche Darstellung des
Amtes.
Bestandsbeschreibung: Erst seit
Juni 2004 gibt es einen eigenen Bestand des Beauftragten der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Die bis
2004 in den Bestand B 149 einsignierten Akten wurden in den Bestand B
418 umsigniert.
Charakteristisch für den
Beauftragten ist, dass er seit Bestehen 1978 schon mehrfach in ein
anderes Bundesministerium gewechselt hat: Seit 2005 ist er dem
Kanzleramt angegliedert, hat aber seinen Dienstsitz im Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung in Berlin.
Vor Bildung des Bestands B 418 sind die Akten des
"Ausländerbeauftragten" zum Bestand B 149 genommen worden (Klass.
Gruppe 5. Ausländerbeschäftigung, Teilfindbuch zur
Aktenplanhauptgruppe 2, Arbeitsmarktpolitik in den
Publikationsfindbüchern).
Der Bestand wird
aktuell bewertet und erschlossen. Der Lagerungsort ist
Hoppegarten.
Der Geschäftsverteilungsplan mit
Stand vom 15. Juli 2008 (Amtszeit Maria Böhmer) weist neben dem
Leitungsstab drei weitere Referate aus:
Referat
AS L mit fachlicher Weisungsbefugnis gegenüber allen Mitarbeitern der
Referate AS 1, AS 2 und AS 3. Fachlich ist es unmittelbar der
Staatsministerin unterstellt.
AS 1 Bildung,
Arbeitsmarkt, Familie
AS 2 Gesellschaftliche
Integration
AS 3 Ausländer- und
Flüchtlingsrecht, Frauenrechte, Soziales, Bürgerservice
Neidel (Nov. 2017)
Inhaltliche Charakterisierung:
Die bisher ans BArch abgegebenen Unterlagen beziehen sich vor allem
auf die Öffentlichkeitsarbeit des Arbeitsstabs, auf Mitarbeit in
Internationalen Organisationen, auf die Zusammenarbeit mit anderen
staatlichen Stellen sowie mit Parteien, auf aufenthaltsrechtliche
Fragen, auf Maßnahmen gegen Ausländerfeindlichkeit sowie auf alle
Facetten der Integration von Ausländern in die Zielgesellschaft. Der
Bestand enthält viel Material, da die Öffentlichkeitsarbeit, vor allem
die Erarbeitung von Informationsschriften aller Art, und die
Vernetzung mit nationalen und internationalen Gremien einen hohen
Stellenwert haben. Vieles aus der aktiven Politikgestaltung der
Beauftragten ist deshalb publiziert, z.B. Aktionswochen,
Fachgespräche, in ihrem Auftrag vergebene Forschungsaufträge oder
Broschüren. Daraus ergibt sich eine relativ hohe Kassationsquote für
den Bestand.
Mit der Erhebung der Beauftragten
in den Rang einer Staatsministerin im Jahr 2005 geht auch ein
steigender Einfluss einher, sodass aufgrund des größeren politischen
Gewichts mit einer Zunahme der archivwürdigen Akten zu rechnen ist.
Archivwürdige Akten sind dabei vor allem im Bereich der Zusammenarbeit
der Beauftragten mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen
(Religionsgemeinschaften, Parteien, Verbände, Organisationen) zu
erwarten, da sich hier oftmals die Initiative und Haltung der
Beauftragten deutlich abbildet.
Besonders gut
ist die Überlieferung aus der Anfangszeit des Arbeitsstabs seit 1964.
43 Akten aus der Amtszeit von Liselotte Funcke (seit 1981) sind im
Rahmen einer 2015 erfolgten Bewertung als archivwürdig bewertet
worden. Dies geschah auf Initiative des Amtes, weil es ein besonderes
historisches Interesse an diesen frühen Akten bekundet hat. Mit ihrer
Hilfe lässt sich die Geschichte des Amtes von 1976 bis 2001
rekonstruieren. Im Zuge der gegenwärtig laufenden Bewertung und
Erschließung des Bestandes wurden vor allem Akten aus dem oben
genannten Bereich zur Zusammenarbeit mit verschiedenen
gesellschaftlichen Gruppen für archivwürdig erklärt.
Neidel (Nov. 2017)
Erschließungszustand: Die Akten
liegen ausschließlich im ZWA Hoppegarten. Die ca. 2900 unbewerteten AE
werden gegenwärtig bewertet und erschlossen. (Stand: Nov.
2017)
Vorarchivische Ordnung:
Charakteristisch für die inhaltliche Verwandtschaft zum BMAS ist, dass
die Aktenplangruppe 24 wie im BMAS-Aktenplan, auch in den Aktenplänen
des Beauftragten durchgängig der Beschäftigung und Integration
ausländischer Arbeitnehmer vorbehalten ist. Sie deckte sich in vielen
Bereichen mit den korrespondierenden Aktenplangruppen des BMAS. Für
die archivische Überliefeungsbildung ist sie die entscheidende, weil
aus der Öffentlichkeitsarbeit und der Mitwirkung bei Vorhaben anderer
Ressorts in den übrigen Aktenplanbereichen überwiegend keine
archivwürdig zu bewertenden Akten hervorgehen.
Die Aktenpläne von 1984 und 1997 sind - mit Ausnahme der
Aktenplanhauptgruppe 24, die fünfstellig ist - zweistellig. Die
einzelnen Betreffe sind durch Ableitungen kenntlich gemacht. Die
Aktenpläne weisen folgende Hauptgruppen aus:
0
Organisationsangelegenheiten des Stabes
4
Kabinetts- und Parlamentsangelegenheiten
5
Allgemeine Rechtsfragen
6 Internationale
Angelegenheiten
7 Sonstige
Angelegenheiten
73 Öffentlichkeitsarbeit des
Ausländerbeauftragten
74 Öffentlichkeitsarbeit
anderer Institutionen
75
Repräsentationsangelegenheiten
8 Sonstiges,
z.B. Beiräte, Ausschüsse, Arbeitskreise
24
Grundlagen der Wanderungspolitik (aus dem BMA-Aktenplan)
Der jüngste vierstellige Aktenplan aus dem Jahre 2008
zeichnet sich durch eine klarere Struktur aus. Unterhalb der vier
Hauptgruppen gibt es weitere Untergliederungen.
1 Organisation, Innerer Dienst
2.
Recht
3. Forschung, Statistik
4. Internationale Organisationen
(Stand:
Nov. 2015)
Zitierweise: BArch B
418/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch B 418
- Umfang
-
4394 Aufbewahrungseinheiten; 100,8 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Inneres
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: B 149, BMAS, B 119, BA
Amtliche Druckschriften: Der Bundesbeauftragte ist gesetzlich verpflichtet, jedes 2. Jahr den "Bericht über die Lage der Ausländer in Deutschland" vorzulegen. Daneben hat der Beauftragte in unregelmäßigen Abständen Memoranden veröffentlicht. Zielgruppe der Veröffentlichungen des Beauftragten sind sowohl Migranten, für die es mehrsprachige Broschüren, Handbücher usw. gibt, als auch die Öffentlichkeit allgemein. Eine Übersicht über die Publikationen gibt es auf der Homepage der Beauftragten unter www.bundesregierung.de, hier unter Beauftragte der Bundesregierung für Migration.
Literatur: Bernd Geiß, Die Ausländerbeauftragten der Bundesregierung in der ausländerpolitischen Diskussion", in: Edda Currle, Tanja Wunderlich (Hrsg.), Deutschland - ein Einwanderungsland? Rückblick, Bilanz und neue Fragen, Festschrift des europäischen forums für migrationsstudien efms. Stuttgart, 2001.
- Bestandslaufzeit
-
1978 - offen
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
-
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Ausländerbeauftragte), 1978-2004
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
2024-01-16T08:43:20+0100
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1978 - offen