Archivale

Freibankordnung des Metzgerhandwerks

Enthält:
Ordnung, wie es mit dem Außschlachten und Aufhauen under den Freybeneken beim Hißerlein solle gehalten werden

Die Ordnung entstand als Reaktion auf Missbräuche und Unordnung bei den Freibänken; fremde Metzger und Viehhändler, die ihr Vieh in Nürnberg schlachten wollen, werden z.B. verpflichtet, die Tiere zuvor auf dem Markt zum Verkauf anzubieten; das Vieh muss angemeldet und auf seinen Gesundheitszustand überprüft werden, ebenso haben die Geschworenen die Qualität des Fleisches zu prüfen; die Odnung enthält u.a. auch Maßnahmen zum Schutz vor Viehseuchen, Gebühren sowie Regeln zur Fleischbeschau von Wildbret und bei Hausschlachtungen in Wirtshäusern.

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Nürnberg, E 5/47 Nr. 28
Umfang
Umfang/Beschreibung: 1 Bd., Pergament und Papier, brauner Ledereinband mit silberner Prägung
Sonstige Erschließungsangaben
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Freibankordnung

Kontext
Fleischerinnung
Bestand
E 5/47 Fleischerinnung

Indexbegriff Sache
Metzger
Metzgerhandwerk
Freibänke
Fleischbänke
Schlachtung
Schlachtvieh
Wildbret
Viehseuche
Gebühren
Fleischbeschau
Meister, geschworene
Missbräuche
Unordnung
Viehhändler
Vieh
Indexbegriff Ort
Hiserleinbrunnen
Hiserleinbrunnen

Laufzeit
17.09.1602

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
12.02.2024, 08:48 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 17.09.1602

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