Monografie

Da sich bis anhero verschiedene Unordnungen, zum Schaden des AErarii, durch eigenmächtige Hinwegnehmung derer Stadt-Laternen an denen alten Häusern, welche neu erbauet werden, ereignet: So findet Löbl. Bau-Amt für nöthig, hierdurch sowohl denen Bauherrn, als auch denen Werckleuten, ... aufzuerlegen, ohne Vorwissen des Amtes, an gedachten Häusern keine Laterne abzunehmen ... : Conclusum in Senatu, den 18ten Aprilis, 1765

Da sich bis anhero verschiedene Unordnungen, zum Schaden des AErarii, durch eigenmächtige Hinwegnehmung derer Stadt-Laternen an denen alten Häusern, welche neu erbauet werden, ereignet: So findet Löbl. Bau-Amt für nöthig, hierdurch sowohl denen Bauherrn, als auch denen Werckleuten, ... aufzuerlegen, ohne Vorwissen des Amtes, an gedachten Häusern keine Laterne abzunehmen ... : Conclusum in Senatu, den 18ten Aprilis, 1765

Digitalisierung: Universitätsbibliothek Heidelberg

Public Domain Mark 1.0 Universell

Standort
Universitätsbibliothek Heidelberg -- I 3554 A Folio RES::7
VD 18
VD18 14330539
Umfang
[1] Bl.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Reihe
Rechtsquellen der frühen Neuzeit
UBHD
Druckschriften
Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts
Heidelberger historische Bestände — digital: Rechtsquellen der frühen Neuzeit

Beteiligte Personen und Organisationen
Frankfurt am Main
Erschienen
[S.l.] , 1765

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
DOI
10.11588/diglit.30064
URN
urn:nbn:de:bsz:16-diglit-300649
Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 13:58 MESZ

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Objekttyp

  • Monografie

Beteiligte

  • Frankfurt am Main

Entstanden

  • [S.l.] , 1765

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