Urkunde
König Arnulf verleiht der Abtei Werden völlige Immunität von den öffentlichen Abgaben und der gewöhnlichen Gerichtsbarkeit; bestimmt, dass von ihren Fronhufen, wo sie immer hin gelegen, nur zur abteilichen Pforte für Pilgrime Zehnte entrichtet werden soll; gewährt ihr das Wahlrecht eines Abtes und Freiheit desselben von der Heerfolge und von der Verpflichtung, den Bischof bei Abhalten dortiger Synoden zu bewirten. Data X. Kal. Sept. anno 888, indict. VI anno regni 1, Actum Gerneshem curte regia.
- Formalbeschreibung
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Überlieferungsart: Abschrift
- Bemerkungen
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Ausfertigung: s. Werden, Urkunden Nr. 3 (mit schadhaftem Siegel) - Weitere Abschriften: s. Werden, Rep. u. Hs. Nr. 10, fol. 9 a; Paderborn, Theodor-Bibl., Libri Variorum VII 133
- Kontext
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Werden, Rep. u. Hs. (AA 0545) >> 1. Rep. u. Hs
- Bestand
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AA 0545 Werden, Rep. u. Hs. (AA 0545)
- Laufzeit
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888 August 23
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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Amtsgericht Essen
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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05.11.2025, 15:43 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 888 August 23