Archivale

Anrechnung der Schutzhaft.

Adressat: Reichssicherheitshauptamt, alle Staatspolizei(leit)stellen, nachrichtlich an: alle Befehlshaber der Sicherheitspolizei, alle Inspekteure der Sicherheitspolizei, alle Kommandeure der Sicherheitspolizei


Sofern nach der vorläufigen Festnahme auf Antrag Schutzhaftanordnungen erfolgt sind, rechnet die Schutzhaft nicht erst vom Tage des Fristenablaufs der vorläufigen Festnahme, sondern vom ersten Tage der vorläufigen Festnahme ab. Alle Schutzhaftanträge, sind beim Reichssicherheitshauptamt, Referat IV C2 rechtzeitig zu beantragen. Falls noch in Einzelfällen Häftlinge einsitzen, bei denen die Frist der vorläufigen Festnahme bereits abgelaufen und eine Schutzhaftanordnung noch nicht erfolgt ist, ist das Erforderliche unverzüglich zu veranlassen, ggf. Schutzhaft auch, formblattmäßig zu beantragen.

Reference number
0.4, 074/1148a
Former reference number
former reference number: Allgemeines 32
former reference number: I21, Folio 115
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: IV C 2 Allg.Nr.40180
Formal description
Art: Fotokopie vom Original

Context
Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1940
Holding
DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung

Date of creation
01.04.1940

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Provenance
Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
Last update
02.06.2025, 9:19 AM CEST

Data provider

This object is provided by:
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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 01.04.1940

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