Archivale
Anrechnung der Schutzhaft.
Adressat: Reichssicherheitshauptamt, alle Staatspolizei(leit)stellen, nachrichtlich an: alle Befehlshaber der Sicherheitspolizei, alle Inspekteure der Sicherheitspolizei, alle Kommandeure der Sicherheitspolizei
Sofern nach der vorläufigen Festnahme auf Antrag Schutzhaftanordnungen erfolgt sind, rechnet die Schutzhaft nicht erst vom Tage des Fristenablaufs der vorläufigen Festnahme, sondern vom ersten Tage der vorläufigen Festnahme ab. Alle Schutzhaftanträge, sind beim Reichssicherheitshauptamt, Referat IV C2 rechtzeitig zu beantragen. Falls noch in Einzelfällen Häftlinge einsitzen, bei denen die Frist der vorläufigen Festnahme bereits abgelaufen und eine Schutzhaftanordnung noch nicht erfolgt ist, ist das Erforderliche unverzüglich zu veranlassen, ggf. Schutzhaft auch, formblattmäßig zu beantragen.
- Reference number
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0.4, 074/1148a
- Former reference number
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former reference number: Allgemeines 32
former reference number: I21, Folio 115
former reference number: Aktenzeichen des Absenders: IV C 2 Allg.Nr.40180
- Formal description
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Art: Fotokopie vom Original
- Context
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Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung >> chronologisches Verzeichnis >> 1940
- Holding
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DE ITS 0.4 Kartei der „Sachdokumente“ der Sammlungsgruppe Inhaftierung und Verfolgung
- Date of creation
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01.04.1940
- Other object pages
- Provenance
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Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes
- Last update
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02.06.2025, 9:19 AM CEST
Data provider
Arolsen Archives – International Center on Nazi Persecution. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 01.04.1940