Fortlaufendes Sammelwerk
Großherzoglich-Hessisches Regierungsblatt : auf d. Jahr
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
1819,1(7.Juli) - 1918,26
P_Drucke_Territorialrecht
- Urheber
-
Hessen-Darmstadt
- Erschienen
-
1819 - 1918
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
22.04.2025, 14:09 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Fortlaufendes Sammelwerk
Beteiligte
- Hessen-Darmstadt
Entstanden
- 1819 - 1918
Ähnliche Objekte (12)
Documentirte Geschichts-Erzehlung und daraus fliessende Rechtliche Demonstration, Daß die, von Landgrafen Philippo Magnanimo zu Hessen, Hochseel. Andenckens, fundirte und Gemeinschafftl. gewesene Heßische Universität zu Marburg, Woraus der zum Heßischen Conventional-Gericht erforderte XIX.de Schieds-Richter genommen werden sollen, A. 1650. gäntzlich aufgehoben, Dahergegen Von dem Fürstlichen Hauß Hessen-Cassel A. 1653. die jetzige neue Universität daselbst einseitig aufgerichtet worden, Und dahero Dasjenige Collegium, woraus ermelter Richter zu erwehlen wäre, weder existire, noch auch gedachtes Hauß-Gericht ob defectum novae conventionis, bestellt werden möge, Folglich dermahlen pro Non Ente zu halten seye
Documentirte Geschichts-Erzehlung und daraus fliessende Rechtliche Demonstration, Daß die, von Landgrafen Philippo Magnanimo zu Hessen, Hochseel. Andenckens, fundirte und Gemeinschafftl. gewesene Heßische Universität zu Marburg, Woraus der zum Heßischen Conventional-Gericht erforderte XIX.de Schieds-Richter genommen werden sollen, A. 1650. gäntzlich aufgehoben, Dahergegen Von dem Fürstlichen Hauß Hessen-Cassel A. 1653. die jetzige neue Universität daselbst einseitig aufgerichtet worden, Und dahero Dasjenige Collegium, woraus ermelter Richter zu erwehlen wäre, weder existire, noch auch gedachtes Hauß-Gericht ob defectum novae conventionis, bestellt werden möge, Folglich dermahlen pro Non Ente zu halten seye
Documentirte Geschichts-Erzehlung und daraus fliessende Rechtliche Demonstration, Daß die, von Landgrafen Philippo Magnanimo zu Hessen, Hochseel. Andenckens, fundirte und Gemeinschafftl. gewesene Heßische Universität zu Marburg, Woraus der zum Heßischen Conventional-Gericht erforderte XIX.de Schieds-Richter genommen werden sollen, A. 1650. gäntzlich aufgehoben, Dahergegen Von dem Fürstlichen Hauß Hessen-Cassel A. 1653. die jetzige neue Universität daselbst einseitig aufgerichtet worden, Und dahero Dasjenige Collegium, woraus ermelter Richter zu erwehlen wäre, weder existire, noch auch gedachtes Hauß-Gericht ob defectum novae conventionis, bestellt werden möge, Folglich dermahlen pro Non Ente zu halten seye