Akte
Die Erbauseinandersetzung unter den Geschwistern v. Brandis.
Enthält: darin: Schicksal des Werlers Josef v. Brandis an der Beresina/Russland 1812/13: Sr. Hoheit des Prinzen Emil von Heßen commandirender General der Ghzgl. Heßischen Truppen Unterthänigster Bericht Der Secondelieutnant v. Brandis vom Garde Chevauxleger Regiment, klagte sich schon am 18. Nov. auf dem Vorposten bei Crasnoe Gurra, da er jedoch sein Uebelbefinden nicht für gefährlich hielt, so that er seinen Dienst nach wie vor und hoffte durch eine strenge Diät sich nach und nach wieder zu erholen. Indessen bemerkte ich an ihm eine täglich mehr Zunehmende Entkräftung, und da sich zugleich auch ein heftiges Fieber einstellte, welches nach Aussage des Oberchirurg Pöhn in ein Nervenfieber überzugehen schien, so suchte ich ihn wiewohl mit vieler Ueberredung endlich dahin zu bringen, daß er sich krank melden ließ. Ein schnelles und kräftiges Präservativ-Mittel würde vielleicht hinreichend gewesen seyn, seiner weiteren Krankheit Einhalt zu thun. Da aber auf Befehl des General Fouriers die Ambulance des Regiments von Lucomla aus zurückgeschickt wurde, so blieben alle Kranken ohne Arznei und sogar konnten die Blessirten nicht gehörig verbunden werden. Der Lieutnant v. Brandis folgte indessen dem Regiment, ohne daß seine Krankheit einen gefährlichen Character als zuvor anzunehmen schien, da er aber in den beiden Nächten, als Wir an der Berezina bivaquirten, kein Obdach finden konnte und die Kälte damals sehr heftig war, so nahm seine Krankheit so plötzlich zu, deßen ohngeachtet alles Zuredens seines Bedienten nicht dahin zu bringen war, dem Regiment bei der Retraite zu folgen, sondern darauf bestand, die Folgen nicht achtend, die daraus entstehen könnten, eine Weile diesseits der Berezina in einem polnischen Dorf zurückzubleiben. Der Chevaux leger, welcher ihm zugetheilt war, verlies ihn damals in einem sehr krankhaften Zustand, ich wurde aber demungeachtet, den Versuch gemacht haben, ihm dem Regiment nachbringen zu laßen, hätte mich das Aufdringen der feindlichen Avantgarde nicht daran verhinderte. Weiter habe ich nichts von ihm in Erfahrung bringen können, und der Name des Dorfes in welchem er zurückgeblieben ist, ist mir nicht bekannt. Darmstadt, 7. April 1813 von Dallwigk Obrist
- Reference number
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v. Brandis, Bestand Sw, Sw A III 20
- Further information
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Standort: 309
- Context
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v. Brandis, Bestand Sw >> A - Familienangelegenheiten >> 03 - Testaments- und Erbschaftssachen
- Holding
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v. Brandis, Bestand Sw
- Date of creation
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(1812 - 1813) 1816
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- Delivered via
- Last update
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05.11.2025, 3:38 PM CET
Data provider
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Object type
- Akten
Time of origin
- (1812 - 1813) 1816