Kapitel
I3.) Vertrag Markgraff Casimirs zu Brandenbrug zwischen etliche von Adel und denen dißeitigen Unterthanen, welcher der von Adel, Schlößer und Häußer in der Bauern Aufruhr verwüstet, insonderheit mit Bernhard von Heßberg Furstl. Brandenbl. Rath und Ambtmann zu Prichsenstatt aufgerichtet, daß Ihme vor seinen Brand und erlittenen Schaden am Schloß zu Laymbach 696. fl. 1 Orth bezhalt werden sollen. de dato Onolzbach, Dinstags nach trium Regum Ao. 1526
- Language
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Deutsch
- Bibliographic citation
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Oeffentliche Erklärung wegen der Brandenburgischen Insassen in den Fränkischen Fürstenthümern, welche sich zur Reichs-Ritterschaft halten
- Sponsorship
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Last update
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09.10.2025, 2:23 PM CEST
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Object type
- Kapitel