Bestand

Bastert, Hermann; Pfarrer (Bestand)

Hermann Bastert wurde am 21.07.1926 in Wuppertal als Pfarrerssohn geboren. Er studierte an den Universitäten Münster, Erlangen und Bethel Evangelische Theologie. Sein Vikariat machte er in Bad Oeynhausen-Süd (1952/53) und in Recklinghausen-Süd (1954) und besuchte das Predigerseminar Kupferhammer (1953/54). Anschließend war er Hilfsprediger in der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Bielefeld (1954/55) und Gelsenkirchen-Horst, wo er im Februar 1956 als Pfarrer eingeführt wurde (1955-1961). Seine Wirkungstätte für die nächsten rund zehn Jahre wurde die Kirchengemeinde Eidinghausen (1961-1972). In der Kirchengemeinde Warburg war er dann bis zu seinem Ruhestand tätig (1972-1986). In seinem Ruhestand übernahm er einige Predigtvertretungen.Der Nachlass enthält 36 Akteneinheiten mit Predigten von Hermann Bastert aus seiner knapp 40-jährigen Predigttätigkeit - vom Vikariat bis zu den Vertretungsdiensten im Ruhestand (1952-1991). Diese umfangreiche Predigtsammlung übergab Pfarrer i. R. Hermann Bastert selbst am 25. Mai 2013 dem Landeskirchlichen Archiv.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.153 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.153 Nr. ..."Bielefeld, im Juni 2013(Kristina Ruppel)

Form und Inhalt: Hermann Bastert wurde am 21.07.1926 in Wuppertal als Pfarrerssohn geboren.
Er studierte an den Universitäten Münster, Erlangen und Bethel Evangelische Theologie. Sein Vikariat machte er in Bad Oeynhausen-Süd (1952/53) und in Recklinghausen-Süd (1954) und besuchte das Predigerseminar Kupferhammer (1953/54). Anschließend war er Hilfsprediger in der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Bielefeld (1954/55) und Gelsenkirchen-Horst, wo er im Februar 1956 als Pfarrer eingeführt wurde (1955-1961). Seine Wirkungstätte für die nächsten rund zehn Jahre wurde die Kirchengemeinde Eidinghausen (1961-1972). In der Kirchengemeinde Warburg war er dann bis zu seinem Ruhestand tätig (1972-1986). In seinem Ruhestand übernahm er einige Predigtvertretungen.
Der Nachlass enthält 36 Akteneinheiten mit Predigten von Hermann Bastert aus seiner knapp 40-jährigen Predigttätigkeit - vom Vikariat bis zu den Vertretungsdiensten im Ruhestand (1952-1991). Diese umfangreiche Predigtsammlung übergab Pfarrer i. R. Hermann Bastert selbst am 25. Mai 2013 dem Landeskirchlichen Archiv.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.153 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.153 Nr. ..."
Bielefeld, im Juni 2013
(Kristina Ruppel)

Bestandssignatur
3.153

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe

Bestandslaufzeit
1952 - 1991

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1952 - 1991

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