Archivale

Der Konstanzer Bischof Hermann [von Breitenlandenberg] teilt der Geistlichkeit in der Diözese Konstanz mit, dass sich die wegen Totschlags an dem Priester Konrad Nickel verurteilten Johann Haid und sein Sohn Christoph trotz mehrfacher Mahnung weigern, für den Totschlag Genugtuung zu leisten. Daher hat er nun über sie Bann und Interdikt verhängt. Er befiehlt der Geistlichkeit, dies in der Diözese bekanntzumachen.

Digitalisierung: Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm

Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International

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Archivaliensignatur
A Urk., 2291
Alt-/Vorsignatur
1223
Sonstige Erschließungsangaben
Sprache: Lat.

Ausstellungsort: Konstanz

Aussteller: Bischof Hermann von Konstanz

Siegler: Bischof Hermann von Konstanz

Überlieferung: Orig.

Beschreibstoff: Perg.

Siegelbefund: An Pergamentstreifen anhängendes Siegel aus rotem Wachs; stark beschädigt

Rückvermerke: Drei Vermerke über die Ausführung des bischöflichen Mandats (15. Jh.)

Bemerkungen: Regest: Regesta episcoporum Constantiensium, Bd. 4, S. 416, Nr. 13817

Datum in aula nostra Constan., 1471, die vero quindecima mensis marcii, indictione quarta.

Kontext
A Urkunden
Bestand
A Urk. A Urkunden

Laufzeit
1471 März 15.

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Letzte Aktualisierung
03.04.2025, 13:15 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1471 März 15.

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