Archivale
Der Konstanzer Bischof Hermann [von Breitenlandenberg] teilt der Geistlichkeit in der Diözese Konstanz mit, dass sich die wegen Totschlags an dem Priester Konrad Nickel verurteilten Johann Haid und sein Sohn Christoph trotz mehrfacher Mahnung weigern, für den Totschlag Genugtuung zu leisten. Daher hat er nun über sie Bann und Interdikt verhängt. Er befiehlt der Geistlichkeit, dies in der Diözese bekanntzumachen.
- Archivaliensignatur
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A Urk., 2291
- Alt-/Vorsignatur
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1223
- Sonstige Erschließungsangaben
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Sprache: Lat.
Ausstellungsort: Konstanz
Aussteller: Bischof Hermann von Konstanz
Siegler: Bischof Hermann von Konstanz
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: An Pergamentstreifen anhängendes Siegel aus rotem Wachs; stark beschädigt
Rückvermerke: Drei Vermerke über die Ausführung des bischöflichen Mandats (15. Jh.)
Bemerkungen: Regest: Regesta episcoporum Constantiensium, Bd. 4, S. 416, Nr. 13817
Datum in aula nostra Constan., 1471, die vero quindecima mensis marcii, indictione quarta.
- Kontext
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A Urkunden
- Bestand
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A Urk. A Urkunden
- Laufzeit
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1471 März 15.
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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03.04.2025, 13:15 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1471 März 15.