Kapitel

33. Abschnitt. Von dem Rechte der dreyzehen Jahre

33. Abschnitt. Von dem Rechte der dreyzehen Jahre

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Chladenius, Carl Gottfried Theodor. - Chronologisches Repertorium des Rechts der Zeit nach Chursächsischer Landes- Gesetz- und Gerichts-Verfassung

Erschienen
1802

Letzte Aktualisierung
05.03.2002, 15:09 MEZ

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1802

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