Archivale

Bürgermeister und Rat der Städte Alt- und Neustadt Brandenburg, Berlin, Cölln, Frankfurt, Prenzlau und Ruppin bekennen, daß sie mit Konsens Kurfürst Johann Georgs für sich und alle Mittel-, Uckermärkischen und Ruppinschen Städte von Clement [von] Falck 6000 Meißnische Gulden, zu je 21 Silbergroschen, in 5250 Talern, zu je 24 Silbergroschen, auf 3 Jahre geliehen und empfangen haben. Sie versprechen die Summe bei beiderseitiger, halbjährlicher schriftlicher oder mündlicher, in der Woche nach Ostern fälliger Kündigung mit 300 Gulden in 262 1/2 Talern Jahreszins jeweils in der Woche nach Michaelis in der Wohnung des Clement von Falck in Neuenhoff zu verzinsen und die Gesamtsumme nach erfolgter Kündigung zum gleichen Termin und am gleichen Ort zurückzuzahlen. Wie rep. 23A Kurmärkische Stände Nr. O.28 ...

Digitalisierung: Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)

CC0 1.0 Universell

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Archivaliensignatur
23A O.322 E

Kontext
Rep. 23A Kurmärkische Stände - Urkunden >> Rep. 23A Kurmärkische Stände / Obligationen adliger Familien - Urkunden
Bestand
23A (4711) Rep. 23A Kurmärkische Stände - Urkunden

Laufzeit
1573.10.02

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Letzte Aktualisierung
07.04.2025, 11:26 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1573.10.02

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