Abschnitt
Von Ihro Königl. Maytt. zu Schweden Zum Pommerschen Estat Hochverordnete General-Staathalter und Regierung ...
- Language
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Deutsch
- Bibliographic citation
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Krüger, Friedrich Andreas. - Christ-Königliche Danck-Proben : Womit Das Wunder Unsrer Zeiten, Das Haupt unter den Helden, Die Krohne unter den Königen, Carolus XII Der Schweden, Gothen und Wenden Monarch [et]c. [et]c. [et]c. [et]c. Die gnädige Hülffe des Höchsten beehrete Als Er seine Feinde Ao. 1702. bey Clisso, und Ao. 1703. bey Pultowske siegreich überwunden, Zugleich auch die Stadt Thoren glücklich erobert hatte, Wie Dieselben in denen beyden Zeit seines unwürdig getragenen Amtes Hoch-verordneten Dack-Sagen Ao. 1703. den 30. Novembr. und 1704. den 22. Febr. ... zum Druck verfertiget hat
- Published
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1704 -
- Last update
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09.04.2025, 1:04 PM CEST
Data provider
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Abschnitt
Time of origin
- 1704 -
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![Von Ihr. Königl. Maytt. zu Schweden/ [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Stathalter und Regierung. Demnach höchstermeldter Ihro Maytt. gnädigster Wille/ daß bey nunmehro wieder anbrechenden Frühlinge die Arbeit in den Vestungen ... : Datum Stettin den 9. Aprilis Anno 1687. O. W. Königsmarck. ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/ed863bb5-9a64-48b0-8ac5-99058958f5a4/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Ihr. Königl. Maytt. zu Schweden/ [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Stathalter und Regierung. Demnach höchstermeldter Ihro Maytt. gnädigster Wille/ daß bey nunmehro wieder anbrechenden Frühlinge die Arbeit in den Vestungen ... : Datum Stettin den 9. Aprilis Anno 1687. O. W. Königsmarck. ...
![Von Ihro Königlichen Maytt. zu Schweden/ [et]c. [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Stathalter und Regierung. Demnach Höchstermelte Ihro Königl. Maytt. Unser Allergnädigster König und Herr ... Vier solenne Danck-Fast-Buß- und Bett-Tage im jetztlauffenden 1698. Jahre ... verordnet ... im gantzem Königreich ... Wie folget ... : [Signatum Stettin/ den 16. Mart. 1698.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/7f8132b8-3433-475c-9038-26ba5966f84e/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Ihro Königlichen Maytt. zu Schweden/ [et]c. [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Stathalter und Regierung. Demnach Höchstermelte Ihro Königl. Maytt. Unser Allergnädigster König und Herr ... Vier solenne Danck-Fast-Buß- und Bett-Tage im jetztlauffenden 1698. Jahre ... verordnet ... im gantzem Königreich ... Wie folget ... : [Signatum Stettin/ den 16. Mart. 1698.]
![Von Ihro Königlichen Maytt. zu Schweden, [et]c. [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Stathalter und Regierung. Demnach höchstermeldte ... Maytt.... vier solenne Danck-Fast-Buß- und Bett-Tage über Dero gantzes Königreich ... verordnet ... : [erlassenes Ausschreiben der im Jahre 1697 ... zu feiernden Dank-Buß-Bet-Tage halber]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/dd822e97-c56a-4879-9686-d5b39509da23/full/!306,450/0/default.jpg)
Von Ihro Königlichen Maytt. zu Schweden, [et]c. [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Stathalter und Regierung. Demnach höchstermeldte ... Maytt.... vier solenne Danck-Fast-Buß- und Bett-Tage über Dero gantzes Königreich ... verordnet ... : [erlassenes Ausschreiben der im Jahre 1697 ... zu feiernden Dank-Buß-Bet-Tage halber]
![Von Ihr. Königl. Maytt. zu Schweden/ [et]c. zum Pommerschen Estat verordnete General-Stathalter und Regierung. Demnach zu Beförderung Höchstermeldter Ihro Maytt. Unsers Allergnädigsten Königs und Herrn angelegenen Dienst und Interesse für nöthig erachtet worden ... : gegeben auffm Schloß zu Alten Stettin den 3ten April. 1690. Nicolas Bielke ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/660a6674-0977-4791-bb19-abde451052f7/full/!306,450/0/default.jpg)