Urkunde

Hermann Hektor von Westerholt, Sohn des + Bernhard, zu Westerholt macht bekannt, daß ihn Abt Konrad nach dem Verzicht des Bernhard von dem Vittinghoff (-hof) gen. Schell (Scheel) uffm Berge zu Dienstmannsrecht mit der großen und kleinen Brinkhove, einem Gut zu Westerhassel im Kirchspiel Buer sowie den Gütern und Häusern des halben Dorfes Buer belehnt hat, die früher die Sobbe von Ulenbroich innehatten. Zu Mannlehenrecht hat er die Masthove mit dem dazu gehörigen Markenrecht im Kirchspiel Recklinghausen erhalten. Er hat gehuldigt. Anwesend.waren der Drost von Blankenstein und Werden Johann von Dellwig, Dr. iur. Johann zum Putz und der Richter zu Recklinghausen Johann Graertius. - Es siegelt Johann von Westerholt.

Digitalisierung: Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland

Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International

1
/
1

Archivaliensignatur
AA 0544, 2513
Formalbeschreibung
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: Unterschrift des Ausstellers

Kontext
Werden, Urkunden (AA 0544) >> 5. Nr. 2400-2999 (1601-1649)
Bestand
AA 0544 Werden, Urkunden (AA 0544)

Laufzeit
1606 Januar 13

Weitere Objektseiten
Provenienz
Diverse Registraturbildner
Geliefert über
Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 15:36 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1606 Januar 13

Ähnliche Objekte (12)