Archivale

Betr. Eigentum des Waldes

Enthält: Beweismittel der Stadt und der Walderben; Protokolle der Verhandlungen; Vergleichsversuche: die Stadt hat früher vorgeschlagen, für sich 2/3, Erben 1/3; am 26.11.1826: Bühl schlägt vor, Stadt 3/5, Erben 2/5; Erkenntnis der Generalkommission de dato 02.10.1827: der Wald sei gemeinschaftliches Eigentum der Stadt und der Erben; Grundlage der Teilung bilde die Holzverteilung von 1518-1809; die aufgehobenen städtischen Ämter sind in der Abfindung mit zu berücksichtigen; die seit 1809 nicht verabreichten Holzdeputate und Magistratsanteile sind zu vergüten; die Stadt nimmt Teil an dem Kapital und Forderungen

Archivaliensignatur
10, Teil 1, 3647

Kontext
Duisburg bis 1905 (alte Bezeichnung "Rathausarchiv") >> 17. Wald
Bestand
10, Teil 1 Duisburg bis 1905 (alte Bezeichnung "Rathausarchiv")

Laufzeit
1825 - 1827

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:58 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1825 - 1827

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