Archivale
Betr. Eigentum des Waldes
Enthält: Beweismittel der Stadt und der Walderben; Protokolle der Verhandlungen; Vergleichsversuche: die Stadt hat früher vorgeschlagen, für sich 2/3, Erben 1/3; am 26.11.1826: Bühl schlägt vor, Stadt 3/5, Erben 2/5; Erkenntnis der Generalkommission de dato 02.10.1827: der Wald sei gemeinschaftliches Eigentum der Stadt und der Erben; Grundlage der Teilung bilde die Holzverteilung von 1518-1809; die aufgehobenen städtischen Ämter sind in der Abfindung mit zu berücksichtigen; die seit 1809 nicht verabreichten Holzdeputate und Magistratsanteile sind zu vergüten; die Stadt nimmt Teil an dem Kapital und Forderungen
- Archivaliensignatur
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10, Teil 1, 3647
- Kontext
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Duisburg bis 1905 (alte Bezeichnung "Rathausarchiv") >> 17. Wald
- Bestand
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10, Teil 1 Duisburg bis 1905 (alte Bezeichnung "Rathausarchiv")
- Laufzeit
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1825 - 1827
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 13:58 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1825 - 1827