Urkunden

Quittungen über die Rückzahlung von Kapitalien des ehemaligen Jesuitenstifts in Erfurt

Enthält: A. Quittung des Stadtrates zu Tennstedt über die Zahlung zweier den Herzögen Albrecht und Georg von Sachsen geliehenen Kapitalien von 437 Talern 12 Groschen und 350 Talern, die ursprünglich dem ehemaligen Jesuitenkollegiums zu Erfurt gehörten, vom 3. Juli 1809, besiegelt und unterzeichnet vom Rat.- B. Quittung des Stadtrates zu Tennstädt über die Zahlung zweier den Herzögen Albrecht und Georg von Sachsen geliehenen Kapitalien von 437 Talern 12 Groschen und 350 Talern, die ursprünglich dem ehemaligen Jesuitenkollegiums zu Erfurt gehörten, vom 1. Juni 1809, besiegelt und unterzeichnet vom Rat.- C. Provisorische Bescheinigung der Rückzahlung durch den Domänenrentmeister Feldmann, Erfurt den 3. Juni 1809.- D. Quittung über die Rückzahlung der erborgten 350 Taler vom Severinstift an die Domainenkasse, ausgestellt von Rentmeister Feldmann, Erfurt, 8. August 1809, bestätigt durch Siegel und Unterschrift der Blankenhainischen Kammer in Erfurt, 18. August 1809.- E. T. Bund, Administrator des ehemaligen Jesuitenfonds, quittiert die Schulden und attestiert, dass durch die Verfügung der französischen Behörden die Kapitalien des Jesuitenfonds zu Domänengut geworden sind, Erfurt, 30. Juni 1809.

Archivaliensignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 10699 Neuere Urkunden, Nr. 0238 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
Sonstige Erschließungsangaben
Beglaubigungsmittel: Siegel und Unterschriften des Rates sowie des Domänenrentmeisters Feldmann und der Blankenhainischen Kammer in Erfurt.

Ausstellungsort: Tennstädt und Erfurt

Kontext
10699 Neuere Urkunden >> 01. Königliches Haus >> 01.04 Schulden
Bestand
10699 Neuere Urkunden

Laufzeit
1. Juni - 18. Aug. 1809

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
21.03.2024, 08:16 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1. Juni - 18. Aug. 1809

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