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Kaufbrief

Regest: Bürgermeister und Rat des heil. Reichs Stadt Reutlingen bekennen für sich, ihre Nachfolger, alle ihre Bürger, Hintersassen und Verwandten, daß sie mit vereintem stattlichen hierum gehaltenem Rat dem M. Benedict Gretzinger, Stadtschreiber, und allen seinen Erben verkauft haben 15 fl rhein., jeden zu 60 Kreuzern gerechnet, steter jährl. Gült, jährlich auf Martini fällig aus allen Einkünften der Stadt als Unterpfändern. Der Kauf ist geschehen um 300 fl Hauptguts, die der Käufer bar bezahlt hat. Die 15 fl Gült werden auf dem Steuerhaus zu Reutlingen gegen Quittung bezahlt werden. Bei Verzug der Gültzahlung haben der Käufer, seine Erben und Inhaber dieser Gültverschreibung das Recht, zwei aus dem Rat, welche sie wollen, darum zu mahnen. Die 2 Gemahnten sollen bei ihren Eiden, Ehren und Treuen in den nächsten 8 Tagen nach erster Mahnung hier zu Reutlingen in ein offenes Wirtshaus, das in der Mahnung bestimmt ist, in Leistung einziehen, jeder in eigener Person, und allda zehren, leisten und übliche Geiselschaft halten nach Leistens und der Stadt Reutlingen Recht und Gewohnheit, auch von solcher Leistung nicht ledig sein, außer mit Wissen und Willen des Käufers oder nach Bezahlung des ausständigen Zinses samt Kosten. Wenn 1 Monat nach der Mahnung, ob die Gemahnten leisten oder nicht, was sie bei ihren Eiden nicht unterlassen sollen, verflossen ist, so haben der Käufer, seine Erben und wer ihnen dabei helfen will, das Recht, wenn ihnen dann die Bezahlung immer noch nicht geschehen wäre, die oben Genannten von Reutlingen, auch alle Bürger und Untertanen darum anzugreifen. Die Stadt hat das Recht, die 15 fl Gült jederzeit mit 300 fl abzulösen. Die beabsichtigte Lösung soll man dem Inhaber dieses Briefs 3 Monate vorher zu wissen tun.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Samson Gretzinger. -
...(?) Schlehers Kinder (die ganze Zeile durchgestrichen) -
Sebolt Stoffel 10 fl -
Den 31. Dezember (15)75 haben die Steuerherrn Samson Gretzinger auf seinen gebührenden Abzug 100 fl erlegt und damit an diesem Brief 5 fl abgelöst. Bezeugt Samuel Gretzinger. -
Auf den 4. April (15)76 haben mit Bewilligung des Rats die Pfleger der vacierenden Pfründen diesen Brief von alt und jung Seibolt Stoffels Erben angenommen und dagegen den Erben ihre Verschreibung herausgegeben, also daß selbige ihre Unterpfänder hiemit erledigt sind. Bezeugt F. Egen, Stadtschreiber zu R.

Reference number
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1236
Formal description
Beschreibstoff: Pg.
Further information
Siegel (Erhaltung): Siegel fehlt, ist abgeschnitten

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel der Stadt Reutlingen

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 3 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1547-1805
Holding
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Date of creation
1548 November 12

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1548 November 12

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