Monografie | Verordnung
Wir Friedrich von Gottes Gnaden der Schweden, Gothen und Wenden König ...Fügen Jedermänniglich in Unsern Hessischen Fürstenthümern und Landen auch darzu gehörigen Graff- und Herrschafften nebst Entbietung Unserer Königlichen Gnade hiermit zu wissen, wird denenselben auch ohne dem vorhin bekandt seyn, was masen nicht allein von Uns vermittelst Landes-Herrlichen Edicts sub dato Stockholm den 1/12. Tag Januarii 1734. zu desto bessern Unterhaltung des Casselischen Zuchthauses unter andern auch dahin Verordnung geschehen, daß auf jedes Spiel eingekauffter Carten 1. Alb. 4. Hell. ohne was schon darauf geleget, weiter gesetzt ...werden sollen ... : So geschehen Cassel den 18. Tag Januarii 1744
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
4 ungezählte Seiten ; 2°
- Anmerkungen
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2016. TIFF, Vers.6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital)
VD18 90506480
- VD 18
-
VD18 90506480
- Standort
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- Reihe
-
VD18 digital
- Letzte Aktualisierung
-
12.01.2024, 10:05 MEZ
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Entstanden
- [Erscheinungsort nicht ermittelbar] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1744 -