Bestand

Gewerbe- und Personalsteuer (Bestand)

Bestandsinhalt: siehe Verzeichnungseinheiten

Bemerkungen: Die Gewerbe- und Personalsteuer wurde in Sachsen mit Gesetz vom 22. November 1834 zum 1. Januar 1835 eingeführt. Sie löste die als "Charaktersteuer" bezeichnete Stadtsteuer ab. Die Gewerbesteuer wird von jeder Person erhoben, welche selbständig ein Gewerbe betreibt, insbesondere aus folgenden Gewerben: Kaufleute, Händler, Fabrikanten, Gastwirte, Bäcker und Fleischer, Branntweinbrenner und Bierbrauer, Mühlwerke, Schiffer, Fuhrleute und Pferdeverleiher, Personen, welche ein Gewerbe im Umherziehen betreiben, Pächter von Grundstücken, Künstler, Handwerker u.a. Die Personalsteuer wird erhoben von Beamten, Gelehrten, Künstlern, Prädicatisten, Grundstücksbesitzern, Personen, welche ohne bestimmten Erwerbszweig von ihrem Vermögen leben sowie Gewerbsgehilfen und dienstleistende Personen. Von der Gewerbe- und Personalsteuer befreit sind alle diejenigen, welche keinen eigenen Erwerb haben, Fremde, die sich nicht länger als zwei Jahre in Sachsen aufgehalten haben sowie aktive Angehörige des Militärs. Zudem regelt das Gesetz weitere Ermäßigungen und Befreiungen. Die Erhebung der Steuer erfolgt vierteljährlich im Januar, April, Juli und Oktober und ist durch die Gemeinden zu erbringen und mittels Haupt- und Individualsteuerkatastern nachzuweisen. Das Gesetz vom November 1834 wurde nachfolgend mehrfach geändert und durch Gesetze zur Gewerbe- und Personalsteuergesetz vom 24. Dezember 1845 und vom 10. März 1868 aktualisiert. Die Bücher sind zumeist jahresweise geführt.

Zitierhinweis: StA Bautzen, 62504, Gewerbesteuerrechnung und Personalsteuerrechnung

Bestandssignatur
62504

Kontext
Archivverbund Bautzen (Archivtektonik) >> Städtische Verwaltung bis 1945 >> Rechnungsarchiv >> Steuern

Provenienz
städtische Verwaltung
Bestandslaufzeit
1850 - 1868

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 07:28 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Beteiligte

  • städtische Verwaltung

Entstanden

  • 1850 - 1868

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