Archivale

Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet auch für seine Erben, dass er den Kämmerern von Worms gen. von Dalberg, ihren Erben oder dem Urkundeninhaber in den Dörfern Herrnsheim, Abenheim, Heßloch, Geispitzheim, Wallhausen, Spabrücken, Sommerloch und im Tal zu Dalberg, in denen er die Kämmerer als Gerichts- und Oberherren sitzen habe, seine Leibeigenen erblich und unwiderruflich verkauft habe. Der A. bekundet, dass die Kämmerer ihm ihre Leibeigenen in ihren Flecken und Orten, in denen sie ihn als Gerichts- und Oberherrn sitzen haben zusammen mit 600 Goldgulden kurfürstlicher Währung, weil die Leibeigenen der Kämmerer weniger seien, übergehen haben. Die Leibeigenen sollen von ihren ehemaligen Herren losgesprochen und auf die neuen verpflichtet sein.

Text/Edition: Dalberger Urkunden Bd. II Nr. 2003

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Worms, 159-U, Abt. 159-U Nr. 109/3
Alt-/Vorsignatur
Abt. 159 U 109/3; Abt. 159 UA 310
Bemerkungen
Bemerkungen: Es handelt sich hier um ein Heft mit Abschriften von Verträgen zwischen Kurpfalz und den Dalbergern. Digitalisiert durch: Virtuelles deutsches Urkundennetzwerk, Digitalisat auf Festplatte Nr. 1 (RR 59). Im kurpfälzischen Archiv lautete die alte Registratursignatur: Repositura B Nro. 49. Zwei Abschr. 17. u. 18. Jh., Papier (Bl. 2 u. 3, Bl.11). Weitere Abschr. (mit Anmerkungen) in Abt. 159 Nr. 801 Bl. 17-18r.
Sonstige Erschließungsangaben
Datumsdetails: Mittwoch nach Letare

Beschreibstoff: Papier

Siegel; Zeichner: Sg.: A.

genetisches Stadium: nicht beglaubigte Abschrift

Kontext
159-U - Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Urkunden)
Bestand
159-U - Herrnsheimer Dalberg-Archiv (Urkunden)

Laufzeit
1507 März 17.

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Letzte Aktualisierung
15.12.2023, 15:52 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1507 März 17.

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