Akte

Verordnung betreffend das Blasen des Nachtwächters

Enthält: u.a. Benennung von Punkten, an denen der Nachtwächter zu blasen hat; Ablieferung der Ledereimer und Instadnhaltung der Brunnen und Pumpen im Hinblick auf eine Brandgefahr

Archivaliensignatur
Telgte A, 97

Kontext
Telgte A >> Stadtherrlichkeit und städtische Verwaltung >> Städtische Bediente
Bestand
Telgte A

Laufzeit
15.03.1793

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Geliefert über
Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:32 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • 15.03.1793

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