Wird thematisiert in:
-
Graf Otto von Eberstein überlässt dem Markgrafen Rudolf I. von Baden und der Markgräfin Kunigunde den Simon von Zweibrücken abgestrittenen Teil von Alt-Eberstein samt Zubehör, mit Ausnahme der...
-
Markgraf Rudolf I. von Baden erlaubt, unter Zustimmung seiner Gemahlin Kunigunde, daß Erlewinus, genannt Liebener, seinen Hof und seine Güter in der Altenstadt zu Pforzheim dem Frauenkloster daselbst...
-
Markgraf Rudolf I. von Baden erlaubt, unter Zustimmung seiner Gemahlin Kunigunde, daß Erlewinus, genannt Libenere, seinen Hof und seine Güter in der Altenstadt zu Pforzheim dem Frauenkloster daselbst...